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Experten-Antwort

Gutachtertermin fehlende Unabhängigkeit

von Rentenantrag05.08.2020 | 12:25
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25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich muss zum Gutachter. Der benannte ist laut Arztbewertungen nicht unabhängig und arbeitet demnach einseitig zugunsten der DRV. Worauf muss man in solchen Fällen vor, während und nach der sogenannten Begutachtung achten? Wann hat man Anrecht auf Begleitung? Mit SB-Ausweis Merkzeichen B und Pflegegrad 1?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

wir könne hier im Expertenforum keine objektive Aussage dazu tätigen, wie Sie sich während einer Begutachtung verhalten müssten, weil Sie zu einem Begutachter bestellt werden, der nach subjektiven Internet-Beurteilungen, der in Ihren Augen gar nicht der richtige Begutachter für Sie sein könnte, auch wenn Sie ihn noch gar nicht kennen gelernt haben.

Wir wünschen Ihnen, dass Sie offen, neutral und vorurteilsfrei zur Beratung kommen.

Warten Sie am besten einfach die Begutachtung ab. Wie bereits von den anderen Teilnehmern erwähnt wurde, haben Sie die Möglichkeit für Sie evtl. auftretende „Ungereimtheiten“ anzusprechen, ggfs. Beschwerde und weitere Rechtsmittel einzulegen.

Wir wünschen Ihnen für die Beratung alles Gute.

Es sollte kein Problem darstellen eine Begleitperson mitzunehmen. Klären Sie dies bitte mit dem beauftragten Mediziner bzw. dessen Mitarbeitern.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

In diese Thread wurden einige Posts gelöscht. Wir bitten die betroffenen User um Rückkehr zur Sachlichkeit.

Viele Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

23 Antworten

Antwortam 05.08.2020 | 12:29
Einfach ehrlich antworten und nicht übertreiben oder verschlimmern. Dann passt es schon.
?am 05.08.2020 | 12:54
Dass bringt doch nichts, wenn der Gutachter sich aufgrund einer - ggf. angenommener- Vorgabe zur Ablehnung verpflichtet fühlt, da er ja auch weiterhin Aufträge bekommen möchte.
Sonjaam 05.08.2020 | 13:10
Hingehen. Und ggfls. später Widerspruch einlegen. Hatte das Problem auch selbst. Bei mir hat er all das gemacht, was in Internet nachzulesen war. Bei meinem Sohn war er absolut objektiv. Das von mir war DRV, das vom Sohn Landesamt wegen SBA. Und zwei verschiedene Erkrankungen. Die DRV habe ich nach dem Erhalt des Gutachtens über das unwürdige Verhalten und die Voreingenommenheit informiert. Ob diese daraus Konsequenzen ziehen, weiss ich natürlich nicht. Wissen sollten sie es aber.
Schadeam 05.08.2020 | 13:28
Grundsätzlich sind Bewertungen im Internet immer mit Vorsicht zu genießen. Es beschweren sich normalerweise nur die, deren Rentenwunsch abgelehnt wurde (natürlich ist jede Ablehnung falsch und dem schlechten Gutachter geschuldet). Die bei denen die Begutachtung zur Rente führt, beschweren sich eher nicht, in deren Augen ist der Gutachter ein "TopMann" weil er die Rente durchgewunken hat. Eine Begleitperson ist kein Problem, sofern diese sich ruhig und zurückhaltend verhält und sich nicht "andauern aktiv einmischt und alles besser weiß". Und weiterhin sollten Sie unvoreingenommen und ohne Vorurteile zum Termin kommen und die gestellten Fragen sachlich beantworten unabhängig davon ob Ihnen der Gegenüber als Mensch sypatisch ist oder nicht. Bei allem gilt wohl "so wie es in den Wald hineinruft, so ruft es auch wieder hinaus".
Studentam 05.08.2020 | 14:59
Wie lange muss die Begutachtung sein? So lange sie eben dauert. Glaubem Sie ein Gutachten ist erst ab 30 Minuten gut? Machen Sie sich ein eigenes Bild vom Gutachter und lesen Sie keine Kommentare oder suchen bereits jetzt Ausreden warum Ihr Antrag möglichweise scheitert. Wenn es berechtigte Kritik am Gutachter und oder an dessen Gutachten gibt, kann man das alles im Widerspruch aufgreifen. Aber vorher einem Gutachter irgendwas zu unterstellen, weil man einen Kommentar gelesen hat?!
Sonjaam 05.08.2020 | 16:31
Ich war unvoreingenommen. Das möchte ich betonen. Die negativen Bewertungen habe ich erst nach dem erschreckenden Termin gelesen. Noch bevor das Gutachtenergebnis abzusehen war. Eine zweite Person hatte 2 Stunden vor mir Termin. Wir waren beide 6 bzw. 8 Stunden dort. In einer Praxis die zu war. Ohne anwesenden Arzt bis auf die letzte Stunde. Den größten Teil der Zeit saßen wir im Wartezimmer. Ohne das es da auch nur Zeitschriften gab. Direkt nach ca. 30 Minuten Fragebogen ausfüllen, wurde man spazierengehen geschickt. Für eine halbe Stunde. Als ich zurückkam, passierte - nichts. Erst in der letzten halben Stunde musste es dann ganz schnell gehen. Der Arzt war da. Aus der Freizeit, wie man seinem Gespräch mit seinem Personal entnehmen konnte und wütend auf mich, weil jetzt gleich seine Patienten kämen und ich jetzt störe. Im Gutachten war mein schlechter Zustand anerkannt. Nur war er der Meinung, ich wäre innerhalb von wenigen Wochen gesund (von einem Krankheitsbild, das ich seit Kindertagen habe).
?am 05.08.2020 | 16:03
Unter welchen Bedingungen kann Mann oder Frau einen Gutachtertermin kurzfristig verschieben? Ambulante Krankschreibung? Krankenhausaufenthalt?
tjaam 05.08.2020 | 17:00
Beim Krankenhausaufenthalt ist ein verschieben wohl angebracht/erklärbar. Ambulante Krankschreibung wohl nicht, denn die meisten Antragsteller auf eine EMR sind wohl zum Zeitpunkt des Gutachtens arbeitsunfähig geschrieben. Bin ich am Tag vorher gestürzt o.ä. dann ist ein verschieben wohl legitim...kommt natürlich auf die Verletzung an. Nur, was gewinnt man mit einem verschieben? Damit löst man ja gar nichts. Es dauert alles nur noch länger. Und wer will das? Augen zu und durch!
Blixam 05.08.2020 | 20:07
Mein Rententräger ist die KBS. Diese hat einen eigenen Sozialmedizinischen Dienst. Das würde indizieren, dass die Gutachter von Haus aus parteiisch sind. Dem ist aber beileibe nicht so. Zwar hatte ich dort auch schon schlechte Erfahrungen gemacht, aber hatte dann auch einen sehr netten Gutachter,der gut zuhören konnte, nicht von oben herab war, gute Fragen stellte und auch mal lustig war oder Zusammenhänge sah, die ich selber gar nicht auf dem Schirm hatte. Fazit, man kann schon an jemanden geraten, der etwas schräg drauf ist, aber generell schwarze Schafe sind die Gutachter nicht. Und ich glaube auch nicht, dass da mit absichtlich Fehlentscheidungen getroffen werden. Schließlich muss das Ganze notfalls auch vor der Sozialgerichtsbarkeit bestehen. Beim Gutachter einfach darstellen, wie alles ist. Auch ruhig was man noch kann und was eben nicht. Identisch muss man rüber kommen. Bammel vorm Termin darf natürlich auch sein.
Nachfrageam 06.08.2020 | 10:33
Wann, wie, wo und in welcher Form erhalte ich nach der Begutachtung eine Kopie des Gutachtens? Da eine Entscheidung und evt. eine Widerspruchsfrist davon abhängt, kann man ja nicht Monate warten bis die DRV die Unterlagen herausrückt. Wie lange darf sich die DRV Zeit nehmen? Erhält man Kopien oder muss man in ein Beratungszentrum? Ich wohne in Westdeutschland, bin aber einem ostdeutschen DRV-Träger (DRV Bund) zugeordnet und in den Beratungsterminen vor Ort heißt es immer, keine Aktenzugriff, da anderer Träger.
Pecham 06.08.2020 | 11:11
Zitat von tja anzeigenausblenden
Wann, wie, wo und in welcher Form erhalte ich nach der Begutachtung eine Kopie des Gutachtens? Da eine Entscheidung und evt. eine Widerspruchsfrist davon abhängt, kann man ja nicht Monate warten bis die DRV die Unterlagen herausrückt. Wie lange darf sich die DRV Zeit nehmen? Erhält man Kopien oder muss man in ein Beratungszentrum? Ich wohne in Westdeutschland, bin aber einem ostdeutschen DRV-Träger (DRV Bund) zugeordnet und in den Beratungsterminen vor Ort heißt es immer, keine Aktenzugriff, da anderer Träger.
Das Gutachten schriftlich bei der zuständigen RV in Kopie anfordern. Mit dem schriftlichen Widerspruch kann man auch eine Kopie des Gutachtens anfordern und erwähnen, dass die schriftliche Begründung des Widerspruches nachgereicht wird. Somit ist die Frist des Widerspruches gewahrt und nach Einsicht in das Gutachten kann man seinen Widerspruch auch begründen. Kopie des Gutachtens kann man auch unabhängig von einem Widerspruch anfordern.
Man hat dann Pech, wenn die DRV den Widerspruch schon ablehnt und nicht mehr auf die Begründung wartet.
tjaam 06.08.2020 | 10:45
Zitat von Nachfrage anzeigenausblenden
Das Gutachten schriftlich bei der zuständigen RV in Kopie anfordern. Mit dem schriftlichen Widerspruch kann man auch eine Kopie des Gutachtens anfordern und erwähnen, dass die schriftliche Begründung des Widerspruches nachgereicht wird. Somit ist die Frist des Widerspruches gewahrt und nach Einsicht in das Gutachten kann man seinen Widerspruch auch begründen. Kopie des Gutachtens kann man auch unabhängig von einem Widerspruch anfordern.
Brittaam 06.08.2020 | 19:50
Es ist doch so, dass man darauf hoffen muss, dass der Termin einigermaßen gut verläuft. Wenn nicht, ist man doch in der Beweispflicht, der Gutachter ist fein raus. Seine Aussage und Bewertung steht im Gutachten und das zählt. Ob das nun den Tatsachen entspricht interessiert erstmal niemanden. Von daher , doch nicht so einfach....natürlich kann man einen Widerspruch schreiben und auch das Gutachten anfordern....aber das sollte am Besten wohl ein Anwalt machen. Denn ohne Anwalt, stehen die Chancen wieder so gut, wie beim Gutachter. Sind die Fristen abgelaufen, ist es zu spät.
Sonjaam 06.08.2020 | 20:29
Himmel, seid ihr alle negativ ........ Ich habe selbst Widerspruch eingelegt, Gutachten angefordert und es dann begründet. Wurde nochmals zum Gutachter geschickt und es wurde stattgegeben. Man braucht nicht immer gleich einen Anwalt. Und bevor ich das überlege, wartet man doch erstmal ab.
Brittaam 06.08.2020 | 23:12
Das mag jeder für sich handhaben , wie er mag. Nur mit negativ Sehen,hat es nichts zu tun. Und Abwarten... ist s natürlich auch möglich, wenn es dann gut geht, herzlichen Glückwunsch. Nur leider kenne ich einige Leute, denen hat der gute Glaube gar nichts gebracht Und man überschätzt sich glaube ich doch sehr, wenn man denkt, sich im rechtlichen Rahmen des Sozialrechts auszukennen. Aber jeder wie er mag.
Hans-Martin H.am 07.08.2020 | 18:22
Es ist mittlerweile einfach Glückssache, leider ist das so bitter. Ich hatte dieses Glück, immer faire Gutachter und reibungsloses Rentenverfahren. Das war nicht mein Verdienst. Als Zuschauer habe ich anderes miterlebt. Es ist auch nicht nur eine Frage von Kenntnis im Sozialrecht, rechtsstaatliche Prinzipien an sich stehen heute in Frage, man lese z. B. einmal, was Strafverteidiger unter revisionssicheren Urteilen verstehen. Konkret, und das relativiert die Bedeutung der Gutachten grundsätzlich bis fast zur Bedeutungslosigkeit: In Niedersachsen ist ein Kläger vors Sozialgericht gezogen, weil der ärztliche Rentengutachter ein herabgesetztes Leistungsvermögen und eine Teilrente zugebilligt hatte. Die juristischen Entscheider des Rententrägers werteten jedoch medizinische Befunde komplett anders und lehnten Rente ab. Das LSG Niedersachsen hat 2019 dies für Recht erkannt, dass Juristen die gutachterlich festgestellte medizinische Bewertung des Leistungsvermögen ändern dürfen. Also im Grunde ist es egal, was ein Gutachter tut und ob er neutral ist. Der Rententräger darf heute eigenmächtig und gegen ärztliche Sichtweise Feststellungen treffen. Es ist Lotterie geworden.
Hans-Martin H.am 07.08.2020 | 22:17
Einfach mal lesen: L 12 R 179/16 Leider nicht.
Schorscham 08.08.2020 | 14:14
Zitat von Hans-Martin H. anzeigenausblenden
Erstens kann ein Gutachter keine (Teil)Renten zubilligen, sondern lediglich das berufliche Leistungsvermögen feststellen. Und ob das dann rentenrelevant ist, entscheiden in der Tat die DRV-Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten. Um medizinische Befundberichte korrekt interpretieren und diese auf Plausibilität überprüfen zu können, muss man nämlich kein Mediziner sein. (Zumindest in den meisten Fällen nicht.) Und Zweitens hat das LSG Niedersachsen lediglich festgestellt, dass die Entscheidung der DRV korrekt und die Schlussfolgerungen des Gutachters falsch waren. Umgekehrte Fälle gab es natürlich ebenfalls reichlich. Dafür sind Gerichte schließlich da. Es gibt also keinen Grund, der DRV Willkür und den Gerichten Rechtsbeugung vorzuwerfen, was Sie quasi getan haben. MfG
Hans-Martin H.am 08.08.2020 | 15:55
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
In Niedersachsen ist ein Kläger vors Sozialgericht gezogen, weil der ärztliche Rentengutachter ein herabgesetztes Leistungsvermögen und eine Teilrente zugebilligt hatte. Die juristischen Entscheider des Rententrägers werteten jedoch medizinische Befunde komplett anders und lehnten Rente ab. Das LSG Niedersachsen hat 2019 dies für Recht erkannt, dass Juristen die gutachterlich festgestellte medizinische Bewertung des Leistungsvermögen ändern dürfen. Also im Grunde ist es egal, was ein Gutachter tut und ob er neutral ist. Der Rententräger darf heute eigenmächtig und gegen ärztliche Sichtweise Feststellungen treffen. Es ist Lotterie geworden.
Erstens kann ein Gutachter keine (Teil)Renten zubilligen, sondern lediglich das berufliche Leistungsvermögen feststellen. Und ob das dann rentenrelevant ist, entscheiden in der Tat die DRV-Mitarbeiter unter Berücksichtigung aller vorliegenden Fakten. Um medizinische Befundberichte korrekt interpretieren und diese auf Plausibilität überprüfen zu können, muss man nämlich kein Mediziner sein. (Zumindest in den meisten Fällen nicht.) Und Zweitens hat das LSG Niedersachsen lediglich festgestellt, dass die Entscheidung der DRV korrekt und die Schlussfolgerungen des Gutachters falsch waren. Umgekehrte Fälle gab es natürlich ebenfalls reichlich. Dafür sind Gerichte schließlich da. Es gibt also keinen Grund, der DRV Willkür und den Gerichten Rechtsbeugung vorzuwerfen, was Sie quasi getan haben. MfG
Ich habe mir das Urteil besorgt, nachdem hier im Forum darauf aufmerksam gemacht wurde. Tatsächlich hatte der Gutachter die medizinische Feststellung getroffen, der Antragsteller könne nicht im Sitzen, nicht im Stehen und nicht im Gehen arbeiten. Die Rechtsabteilung entschied dann, der Kläger könne doch im Sitzen arbeiten, traf also laienhaft eine medizinische Einschätzung. Noch problematischer war dabei, dass diese abweichende Ansicht der juristischen Abteilung nicht als solche gekennzeichnet wurde, sondern dem Kläger präsentiert wurde als die sozialmedizinische Bewertung des Arztes. Dabei blieb es auch vor Gericht. Keineswegs wurde eine gutachterliche Schlussfolgerung korrigiert, der Gutachter hatte selber gar keine daraus getroffen. Einen Ermessensspielraum gab es aber auch nicht, er wurde erst künstlich geschaffen durch die abweichende medizinische Bewertung von Juristen des Rententrägers. Dies, die heimliche Änderung der medzinisch gutachterlichen Feststellung hat das LSG Niedersachsen für Recht erklärt. Und damit sind Gutachten keinen Pfifferling mehr wert.Warum man einem Antragsteller das Gleichheitsprinzip verweigert hat, wird nicht einmal begründet im Urteil. Und das Mindeste an Ehrlichkeit ist es, Antragstellern nichts mehr vorzumachen. Dann lohnt sich nämlich die Aufregung wegen eines Gutachters mit zweifelhaftem Ruf nicht mehr. Sollte er etwas nicht Gewolltes ermitteln, so darf heute eine Rechtsabteilung ihn grundlegend medizinisch korrigieren.
FT9am 09.08.2020 | 09:18
Unsere Demokratie ist genau so gut, wie wir Bürger sie schützen. Der hier angesprochene Fall wirft zumindest Fragen auf. Ich war dabei im Gerichtssaal und sehe heute keinen sozialrechtlichen Weg mehr für den Bürger. Der Kläger hatte einen Ablehnungsbescheid bekommen auf seinen Rentenantrag. Dabei hatte der soz.- med.- Gutachter zeitlich keine Einschränkung erkannt, aber erheblichste Leistungseinschränkungen,nennen wir sie hier einfach abc. Im Ablehungsbescheid stand aber, laut soz.- med.- Gutachten wurde def ermittelt. Dagegen richtete sich die Klage, verbunden mit der Forderung, eine Summierung zu prüfen. Das Sozialgericht hat nach § 105 SGG ohne mündliche Anhörung und Verhandlung abgewiesen, und zwar mit def. Das LSG in Gestalt eines Einzelrichters traf die Grundsatzentscheidung, die soz.-med- Leistungsbeurteilung sei nicht maßgeblich! Einzig der Fließtext zähle. Die Gleichheitsfrage, weshalb in anderen Fällen sehr wohl das gutachterliche Ergebnis gewertet wird und beim Kläger nicht, wurde bewusst ignoriert. Am Ende wurde ein Aktengutachter beauftragt, der 5 Jahre danach die Richtigkeit der Änderung def bestätigte, die Anfrage wurde übrigens auch gestellt mithilfe von def, nicht mit abc. Ich bin selber erwerbsunfähig und bei mir wurde das Ergebnis des Gutachtens umgesetzt, so habe ich das auch erwartet. Aber heute weiß niemand, wie es nun weitergehen soll mit den Begutachtungen, wenn sie eben korrigiert werden dürfen. Auch ich kann heute niemand mehr sagen und raten, sein Recht vor einem Sozialgericht einzuklagen. Es wird vorher entschieden, und danach richtet sich das Gericht. Ich fühle mich immer noch elend, dies zu berichten, aber man lese das Urteil bitte. Wobei man eigentlich nur Chaos liest, der Hintergrund ist nicht erkennbar. Dass da gar nichts zusammen passt, das merkt man jedenfalls sehr gut, z. b. fehlt der Klageinhalt komplett.
FT9am 09.08.2020 | 09:35
Kurze Ergänzung zum besseren Verstehen: "abc", das was der Gutachter festgestellt hatte, hätte eine Prüfung der Leistungseinschränkungen nach sich ziehen müssen." def", was nicht von Ärzten kam, ist eine Harmlosigkeit, die auf gar keinen Fall eine Prüfung der milden und normalen Leistungseinschränkungen notwendig gemacht hätte. Ähem, hat...
Tommiam 09.08.2020 | 13:45
Ich hatte insgesamt 3 Gutachter, 2x vom MDK, 1x vom Rentendienst beauftragt. Alle 3 haben meine Einschränkungen erkannt und entsprechende Gutachten erstellt, bei einer sehr seltenen Krankheit (unter 500 in ganz Deutschland). Es war bei einem Gutachter schon sehr grenzwertig und zum Teil unwürdig, wie man behandelt wurde. Als ich mir dann das Gutachten zukommen lassen habe, stand dort nur (sinngemäß) drin, "der Patient hat sich nicht aus der Ruhe bringen lassen, was auch auf eine nicht vorliegende Aggravation schließen lässt". Auch beim Rentengutachten wurde dieses Thema beschrieben. Daran habe ich gemerkt, die Gutachter versuchen mit bestimmten Äußerungen die Leute zu testen, um heraus zu finden wie man tickt. Und ich habe auch so einige erlebt, die in ihrer Art um jeden Preis versuchen, den Gutachter zu überzeugen, wie "schlecht" es einem geht und man daher Anspruch auf z.B. die Rente hat. Das A und O in jedem Verfahren, wo es um Gesundheitsfragen geht, sind Arztbriefe, wo die Einschränkungen gut dokumentiert sind. Leider wird dies von den eigenen Ärzten nicht richtig vorgetragen. Zum einen, weil sie es vielleicht nicht besser wissen, weil sie sich die Zeit dafür nicht nehmen oder weil auch die Vordrucke insb. der Behörden keinen Rückschluss dazu liefern. Wenn man sich die Vordrucke anschaut, wo vielleicht 2 bis höchstens 3 Zeilen vorgesehen sind, um die Einschränkungen zu dokumentieren, dann weiß man was ich meine. Und z.B. "Schmerzen" interessieren niemanden, wenn da nicht auch steht, was die Schmerzen für Auswirkungen haben. Daher bezahle ich immer lieber selber den Arztbrief, damit nicht dieser Vordruck genutzt wird, wo ohne Beiblätter gar nicht beschrieben werden kann, welche Einschränkungen z.B. Schmerzen auf den täglichen Ablauf bei mir haben. Aber man braucht sich nicht verrückt zu machen und zu denken, der Gutachter will einem BÖSES. Er versucht nur heraus zu finden was mit einem los ist und da helfen Arztbriefe von den eigenen Ärzten sehr gut. Denn die kennen einen schon länger und man hat auch im Widerspruchs oder auch notfalls im Klageverfahren dokumentiert,warum man eben nicht mehr mind. 3 oder auch 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt täglich arbeiten gehen kann. Und die Beweispflicht liegt leider beim Antragsteller...
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