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Experten-Antwort

Gutachtertermin war ein Witz

von Kerstin P.17.02.2012 | 08:53
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Hallo, der EM-Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente bzw. BU-Rente (vor 1961 geboren) wurde nach Aktenlage abgelehnt. Seine letzte Tätigkeit darf er lt. Bescheid nicht mehr ausüben, sei aber für leichte, sitzende Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt 8 Stunden abrbeitsfähig. Er leidet an COPD Stufe 3 (lt. Ergoaspiro-Ergebnis liegt die Belastungsgrenze bei 42 % eines gesunden Gleichaltrigen), an pulmomaler Hypertonie, Rechtsherzinsuffizienz, Schlafapnoe sowie grenzwärtigen Nierenwerten. Mit den Befundberichten aller Fachärzte, die bescheinigen, dass bei Berücksichtigung aller Erkrankungen keine Erwerbsfähigkeit mehr möglich ist, wurde durch unseren RA Widerspruch eingelegt. Am Dienstag war nun der Gutachtertermin, bei dem ich als Vertrauenperson meines Mannes dabei war: Ohne überhaupt mit irgeneiner Untersuchung begonnen zu haben, sagte der Gutachter: "Mit 52 Jahren sind Sie noch zu jung für eine Rente. Zu Hause würden sie verblöden und müssen unter Menschen." Was hat das Alter mit dem Gesundheitszustand zu tun? Kann man Widerspruch wegen Voreingenommenheit des Gutachters einlegen (natürlich erst wenn dem Hausarzt das Gutachten vorliegt)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kerstin P.,

ich denke, "Krämers" hat Ihnen schon die richtigen Hinweise gegeben. Versuchen Sie die "dumme Bemerkung" des Arztes jetzt erstmal zu vergessen und warten das Gutachten und die anschließende Entscheidung der RV ab - vielleicht fällt sie ja doch in Ihrem Sinne aus...

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1 Antworten

Krämersam 17.02.2012 | 09:29
Solche Sätze eines Gutachters kommen mir auch sehr bekannt vor. Manchmal ist es nur einfach " dumme Laberei " des Gutachters, manchmal aber auch eine ganz bewusste Provokation um die Reaktion des zu Untersuchenden darauf zu sehen und ihn dann damit besser einschätzen zu können. Der Gutachter kennt den Probanten ja nun nicht und muss ihn ja nun auch irgendwie möglichst rasch zu Beginn der Untersuchung einschätzen können. Auf der anderen Seite ist so eine Begutachtung - auch für einen Gutachter - harte Arbeit und kein nettes " Plauderstündchen " wo zwangsläufig immer eine angenehme Atmosphäre vorherrschen muss und der Gutachter um das Wohl und die Gesundheit des zu Untersuchenden besorgt sein muss. Der Gutachter befindet sich bei einer Begutachtung eben nicht in seiner normalen Funktion als ein behandelnder Arzt der Menschen heilen und helfen will , sondern eben als strenger Gutachter . Das ist auch für den Gutachter nicht immer sehr einfach. Da gehen wohl viele von völlig falschen Voraussetzungen aus, was eine Beguachtung überhaupt ist . Auf jeden Fall sollten Sie aber zumindest zum jetzigen Zeitpunkt das was so gesagt wurde nun auch nicht überbewerten. Das heisst jetzt nämlich nicht unbedingt , das der Gutachter die Erkrankungen ihres Mannes nicht korrekt hinsichtlich der Erwerbsfähigkeit bewertet hat bzw. bewerten wird. Es kommt hier alleine auf sein schrifliches Gutachten gegenüber der RV an und nicht auf das was er mündlich während der Untersuchung so für dummes Zeug " gelabert " hat. Außerdem entscheidet NICHT der Gutachter ob letztlich eine EM-Rente zuerkannt werden kann, sondern nur die Rentenversicherung in der Gesamtbewertung aller med. Unterlagen ( also auch incl. die der behandelnden Fachärzte ) vorliegen. Warten Sie also die Entscheidung der RV jetzt erstmal ab. Es bringt wenig sich vorher über ungelegte Eier aufzuregen. In jedem Falle sollten Sie bzw. ihr Anwalt sich schnellstens dann das Gutachten mal besorgen und dies hinsichtlich Umfang und Korrektheit überprüfen. Sollte der Widerspruch jetzt tatsächlich - auch aufgrund des Gutachtens - aber wirklich abgelehnt werden, können Sie nur noch Klage vor dem Sozialgericht erheben. Dazu müssen Sie / Ihr Anwalt dann das Gutachten " zerpflücken " und Stück für Stück medizinisch und juristisch soweit auseinander, das es noch nicht einmal für die Mülltonne mehr taugt. Im Gerichtsverfahren muss dann sofort ihr Anwalt auf eine vom Gericht angeordnete neue Begutachtung drängen und diese einfordern. Auch und gerade aufgrund des " schlechten " Gutachtens jetzt im Widerspruchsverfahren. Insofern kann selbst ein schlechtes/negatives Gutachten dann im weiteren Verfahrensbalauf noch positive Auswirkungen haben.. Aber soweit ist es ja nun noch nicht. Viel Erfolg, das doch noch alles klappt.
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