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Experten-Antwort

Gutachtertermin wg Antrag auf volle EWR bei erhalte der unbefristeten teilweise EWR

von Sonne02.06.2019 | 07:16
103 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen, ich beziehe seit ca 4 Jahren die halbe EWR . Da es mir aber immer schlechter geht habe ich im Januar die volle EWR beantragt. Nun soll ich zum Gutachter. Was ich ja auch verstehen kann. Nur in den Schreiben stört mich die Aussage. Um festzustellen ob die Rente auch -WEITERHIN- gezahlt wird . Heißt dass ich muss jetzt auch um meine halbe Rente bangen? Arbeiten tue ich schon länger nicht mehr. Lebe von der halben Rente und dem Haushaltseinkommen meines Mannes. Ist dies einfach ein Standardtext und sie überprüfen nun ob mir die volle EWR zusteht ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Sonne“,

bei der Feststellung einer Erwerbsminderung oder bei einer Überprüfung des Leistungsvermögens wird festgelegt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Hier wird Ihr Leistungsvermögen im Gesamtbild überprüft.

Sollte es im schlimmsten Fall tatsächlich zu einem Rentenentzug kommen, wird Ihnen die Möglichkeit einer Anhörung gegeben.

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5 Antworten

PeterTam 02.06.2019 | 07:46
Ich hatte genau das gleiche Problem vor etwa 2 Jahren. Damals hatte ich einfach den Gutachter gefragt und ihm meine Ängste diesbezüglich mitgeteilt. Er meinte ich hätte ja einen Antrag auf VOLLE EWMR gestellt. Sollte dieser von der DRV abgelehnt werden, bleibt die HALBE EWMR bestehen. Letztendlich wurde alles gut :-)
k-o-ram 02.06.2019 | 07:49
Natürlich wird bei einer Begutachtung immer das "Gesamtbild" gesehen und begutachtet. Wie sollte das auch sonst gehen, kann ja keiner abgrenzen was bisher war und was sich verschlechtert hat. Oder vielleicht hat sich ja auch etwas zum positiven Gesundheitszustand verändert. Also wird eine komplette Begutachtung vorgenommen. Und natürlich kann diese Begutachtung dann alles ergeben. H.
Schorscham 02.06.2019 | 12:08
Der Gutachter gibt seine persönlichen objektiven und subjektiven Einschätzungen bezüglich Ihres beruflichen Leistungsvermögens ab. Diese Einschätzungen müssen nicht unbedingt mit den bisherigen Einschätzungen übereinstimmen. Deshalb ist in der Tat Vieles möglich. Das sollte jeder EM-Rentner berücksichtigen BEVOR er höhere EM-Renten oder Reha-Maßnahmen beantragt. Es ist mir durchaus bekannt, dass Panikmache nicht hilfreich ist. Schönfärbereien sind es aber auch nicht! MfG
J.F.K..am 03.06.2019 | 12:13
Ich hatte genau das gleiche Problem vor etwa 2 Jahren. Damals hatte ich einfach den Gutachter gefragt und ihm meine Ängste diesbezüglich mitgeteilt. Er meinte ich hätte ja einen Antrag auf VOLLE EWMR gestellt. Sollte dieser von der DRV abgelehnt werden, bleibt die HALBE EWMR bestehen. Letztendlich wurde alles gut :-)
Ja, ich habe deswegen schon verschiedene Mitarbeiter der DRV vor Ort gefragt, die Antwort war die gleiche.
Natürlich sind ja auch ALLE Betroffenen gleich, die Gutachter sind sich immer einig und es ist auch noch niemals vorgekommen, dass ein Gutachter die berufliche Leistungsfähigkeit anders beurteilt hat als seine Vorgänger, nicht wahr? (Ironie off!) Fakt ist: Jede Begutachtung ist individuell und NIEMAND kann im Voraus wissen, zu welchem Ergebnis sie führt, auch kein DRV-Mitarbeiter!
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