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Experten-Antwort

gute Entscheidung

von Anna Gramm27.06.2017 | 09:14
697 Ansichten
6 Antworten

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Vor drei Wochen haben ich bei der DRV schriftlich nachgefragt, ob es möglich ist meine Arbeitsmarktrente, die im Januar 17 erst wieder verlängert wurde, in eine Erwerbsminderungsrente auf Dauer umzuwandeln. Eine Besserung meines Gesundheitszustands ist unwahrscheinlich. Jetzt habe ich gehört, dass ich meine Verlängerung(bis 2020) möglichwerweise damit riskiere, da ganz neu überprüft und von Gutachtern bewertet wird. Wie ist das Prozedere? Sollte ich diese schriftliche aber formlose Bitte zurückziehen? Das Ganze habe ich aus rein finaziellen Gründen gemacht, um GS beantragen zu können. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anna Gramm,

wie der Antrag auf der Grundlage eines neuen medizinischen Gutachtens entschieden würde, kann natürlich nicht beurteilt werden. Sie können den Antrag jedoch schriftlich wieder zurück ziehen.

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5 Antworten

=//=am 27.06.2017 | 13:11
Von wem haben Sie das denn gehört? Das ist m.E. Unsinn. Natürlich wird das Gutachten nochmal überprüft. Da aber die Weitergewährung erst im Januar 2017 erfolgte sollte in den letzten 5 Monaten eine schlagartige Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes eingetreten sein?? :-) Wirklich nicht. Sie sollten aber - wenn möglich - der DRV aktuelle ärztliche Unterlagen übersenden. Nur wenn das Leistungsvermögen auf unter 3 Stunden abgesunken ist, gibt es eine volle EM-Rente ohne Arbeitsmarktsituation. Aber auch diese kann zeitlich befristet werden, wenn eine Besserung nicht unwahrscheinlich ist. Wichtig ist vielleicht noch, dass Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 Sozialgesetzbuch X "nachschieben". Denn dann erhalten Sie auf jeden Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Dieser kann formlos mit einem Schreiben gestellt werden. Andererseits - wenn der Antrag auf Überprüfung abgelehnt wird - bis 2020 sind es noch fast 3 Jahre. Wenn Sie sich dann weiterhin für erwerbsgemindert halten, stellen Sie einen Weitergewährungsantrag und gut ist. Wenn eine Besserung laut Gutachten tatsächlich unwahrscheinlich ist, passiert gar nichts Negatives und die Rente wird weitergewährt. Aber das müssen Sie selbst entscheiden.
=//=am 27.06.2017 | 17:41
Zitat von Ex-Rentner anzeigen
Jetzt habe ich gehört, dass ich meine Verlängerung(bis 2020) möglichwerweise damit riskiere, da ganz neu überprüft und von Gutachtern bewertet wird.
Das kann durchaus passieren. Daher sollte man besser keine schlafenden Hunde wecken!
WAS soll denn schlimmstenfalls passieren? Nach so einer kurzen Zeit? Nix, außer dass es bei der befristeten Rente bleibt. Es ist aber unbedingt erforderlich, dass AKTUELLE ÄRZTLICHE UNTERLAGEN an die DRV gesandt werden!
Anna Grammam 27.06.2017 | 18:13
Hallo zusammen, erst mal vielen Dank für die Antworten. Eine Besserung ist unwahrscheinlich, teilweise ausgeschlossen, die Infos habe ich. Auch liegen mir neue Befunde vor, allerdings geht eine Verschlechterung nicht daraus hervor, sondern das etwas dazu gekommen ist, aber für die EMR nicht relevant sein dürfte. Ansonsten muss ich mich regelmäßiger operativer Eingriffe unterziehen.
Ex-Rentneram 27.06.2017 | 17:48
Zitat von =//= anzeigen
Es könnte z.B. sein, dass ein anderer Sozialmediziner die Leistungsfähigkeit positiver einschätzt als sein(e) Vorgänger. Und schon wird das entscheidende Kreuz etwas weiter links oder rechts gemacht, wie bei mir geschehen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch ist, sollte man diese reale Gefahr nicht bagatellisieren.
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