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Experten-Antwort

Habe heute "zufällig" durch meine KK erfahren, dass ich seit 01.10.2018 RENTNER bin

von Schedie22.11.2018 | 18:48
98 Ansichten
4 Antworten
Der Titel hört sich komisch an, ist aber tatsächlich so. Die Fakten: Am 22.11.2017 wurde bei mir Magenkrebs diagnostiziert. Nach der Chemo wurde wurde am 07.03.2018 der Magen entfernt und ich war nach zwei Folgeoperationen bis 29.03.2018 im Krankenhaus. Am 18.04.2018 begab ich mich in die erste Reha, die am 21.04.2018 abgebrochen werden musste, da ich einen Darmverschluss erlitt. Es folgten zwei weitere OP´s und ich war vom 22.04.2018 bis 09.05.2018 wieder im Krankenhaus. Die zweite Reha wurde vom 14.06.2018 bis 05.07.2018 erfolgreich durchgeführt, aus der ich als "krank" bzw. "arbeitsunfähig" entlassen wurde. Im Reha-Abschlussbericht wurde aufgeführt, dass ich keine 3 Stunden mehr arbeiten könne. Ich habe zweimal einer "Umdeutung" der DRV zeitnah widersprochen, da ich zu diesem Zeitpunkt hoffte über einen "leidensgerechten Arbeitsplatz" wieder ins Berufsleben zurück zu finden. Die Krankenkasse hat mir dann am 12.09.2018 dann das Dispositionsrecht entzogen und hat mich am 18.10.2018 dazu gedrängt, unter Androhung das Krankengeld zum 02.11.2018 einzustellen, einen Rentenantrag zu stellen. Dazu schickte mir die KK am 01.11.2018 extra einen eigenen Rentenberater nach Hause, der mit mir den Rentenantrag ausfüllte. Heute rief ich wegen einer anderen Angelegenheit meine KK an und erfuhr im Gespräch durch Zufall, dass ich seit 01.10.2018 bei der KK als Rentner geführt werde. Da ich die Möglichkeit habe mein Rentenkonto von zu Hause einzusehen stand da tatsächlich folgendes im Versicherungsverlauf: "22.11.17-21.11.18 Rentenbezug mit Zurechnungszeit" und nach weiteren Zeiten des Krankengeldes folgte "01.10.18-21.11.18 Rentenbezug". Können KK und DRV mich soweit mit dem Rentenbeginn zurück datieren, also auf den Tag der Diagnosestellung, obwohl eine Arbeitsunfähigkeit erst am 05.07.2018 durch den Reha-Abschlussbericht festgestellt wurde? Ich habe noch keinen Rentenbescheid erhalten und auf Nachfrage bei der DRV Bund wurde mir gesagt, dass dieser am 15.11.2018 rausgegangen sei, aber evtl. die Zustellung 14 Tage dauern könnte. Ist dieses Vorgehen und den Rentenbeginn auf den "Tag der Diagnosestellung" zurück zu datieren rechtens ohne einen Reha-Verlauf abzuwarten? Wie soll ich mich jetzt am besten verhalten oder muss ich das so hinnehmen? Hat jemand eine Idee???

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2018 | 07:50

Hallo Schedie,

den Ausführungen von Rentenuschi und W*lfgang schließen wir uns an.

3 Antworten

Rentenuschiam 22.11.2018 | 19:12
Leider vergesse ich hin und wieder das Zitat zu löschen, nachdem die Antwort fertig geschrieben ist. Diese unnötige Verlängerung des Beitrages bitte ich zu entschuldigen ;-) MfG
Rentenuschiam 22.11.2018 | 19:11
Das Datum des Leistungsfalls ist aus meiner Sicht nicht zu beanstanden, denn Fakt ist, dass die zur EM führende Krankheit spätestens ab dem Tag der Diagnosestellung bestand. Da die Reha-Maßnahmen nicht zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit beigetragen haben, bleibt es bei dem ursprünglichen Leistungsfall. Ist aus meiner Sicht absolut logisch. Rentenbeginn: Der Rentenbeginn ergibt sich aus § 99 SGB VI. Sofern der Antrag nicht innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat des Leistungsfalls gestellt wurde, ist der Rentenbeginn der Erste des Monats, in dem der Rentenantrag gestellt wurde (Oktober 2018). Der Beginn der Rente ist also ebenfalls nicht zu beanstanden. Einzig das Drängen der Krankenkasse unter Androhung des Wegfalls der Krankengeldes einen Rentenantrag zu stellen sehe ich als problematisch an. Dafür gibt es nämlich keine gesetzliche Grundlage. Die KK darf NUR zur REHA-Antragstellung auffordern (es sei denn, Sie leben im Ausland). Die Dauer der Postzustellung ist wirklich problematisch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass DAS Sinn und zweck des Anbieterwechsels war. MfG
W*lfgangam 22.11.2018 | 19:47
Hallo Schedie, damit ist doch alles gesagt. Digital bereits entschieden/vermerkt - der Rentenbescheid wird in den 'nächsten' Tagen bei Ihnen im Briefkasten (oder DE-Mail) ankommen. > oder muss ich das so hinnehmen? Nein. Hinnehmen müssen Sie das so nicht. Ihnen steht die Möglichkeit offen, dagegen Widerspruch einzulegen/folgend Klageweg, und Ihre Sichtweise darzustellen/einfordern, was Sie anders sehen/für richtiger halten. Gruß w.
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