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Experten-Antwort

Habe ich als schwerbehindertes Kind Anrecht auf halbwaisenrente wenn ein Elternteil stirbt

von Stefanie Frau Scharf06.11.2024 | 11:36
300 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, Ich habe vor ein paar Tagen meinen Vater verloren und bin seitdem so gesehen Halbwaise. Ich bin schwer körperbehindert was auch beim Rententräger bekannt ist bekomme Bürger Geld und habe jetzt folgende Frage: steht mir als schwerbehindertes Kind sein Vater verloren hat trotz meines Alters von 39 Jahren aufgrund meiner Schwerbehinderung Halbwaisenrente zu? Ich darf nur 0 bis 3 Stunden arbeiten und sitze zur Hälfte im Rollstuhl. Diese Frage konnte mir bis jetzt leider keiner beantworten und ich fühle mich etwas hilflos. Ich danke schon jetzt für eine schnelle und präzise hilfreiche Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Scharf,

die Antwort von „Rente“ ist zutreffend. Gemäß § 48 Absatz 4 Sozialgesetzbuch 6 wird eine Waisenrente längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres der Waise geleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

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2 Antworten

Maxam 06.11.2024 | 11:07
Als Empfänger von Bürgergeld hätten Sie nichts von einer Waisenrente. Diese würde vollumfänglich angerechnet werden. Also nicht darüber ärgern, dass es in Ihrem Alter keine gibt!
Renteam 06.11.2024 | 11:44
Nein, eine Waisenrente steht nur bis zum 27. Lebensjahr zu, egal ob behindert oder nicht.
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