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Experten-Antwort

Habe ich anspruch auf Zwischenübergangsgeld?

von Martin06.02.2012 | 15:40
1373 Ansichten
2 Antworten

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Hallo Zusammen Folgender Sachverhalt Ende 2010 Stellte ich bei der Afa einen Antrag auf LTA zur dieser Zeit war ich noch Angestellt. Mein Arbeitgeber Kündigte mich zum 31.01.11 da er mir keine Leidensgerechte Tätigkeit anbieten Konnte. Im Januar 2011 wurde ich vom ÄD der Areitsagentur begutachtet und sprach sich vor Beginn einer Erneuten tätigkeit für eine Med Reha aus. Aus diesem Grund wurde der Antrag bei der Afa abgelehnt. Da ich aber für leichte Büro Arbeiten einsatzfähig war wurde mir Geraden mich nicht weiter Krankschreiben zu lassen da kein Arbeitsverhältniss mehr bestand. Ich war von der KK nicht ausgesteuert. Somit bezog ich ab Feb.2011 ALG1 die Med Reha erfolgte von April-Mai 2011 in dieser Zeit erhielt ich Übergangsgeld. In der Reha wurde ich in meiner Letzten tätigkeit unter 3 Std einsatzfähig bescheinigt. Man wollte mich AU aus der Reha entlassen wurde aber verworfen da ich Arbeitsfähig in die Reha ging. In der Reha stellte ich den Antrag zur LTA bei der DRV laut der Stationsärztin sei wohl die LTA von der DRV zu tragen. Nach der Reha meldete ich mich wieder Arbeitssuchend und erhielt weiterhin ALG1. Mein Antrag zur LTA wurde von der DRV abgehlehnt mit der begründung das die Afa für mich zuständig sei. Dies verneinte die Afa und ich sollte in Wiederspruch gehen. Im wiederspruch wurde dann die LTA bewilligt und werde im Mai eine Umschullung bekommen. Nun habe ich im Internet gelessen das die DRV zwischenübergangsgeld zwischen den Massnahmen Zahlt. Hätte ich darauf einen Anspruch? PS: Mein Reha berater ist zur zeit in Urlaub

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt die Verkettung von mehreren Reha-angelegenheiten. Wenn nach med. Reha auch eine LTA erforderlich wird um das Gesamtziel der Wiedereingliederung zu erreichen, gibt es in der Regel auch ein Zwischen-ÜG. Bitte sprechen Sie einfach den bisher zuständigen Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung (siehe Bescheid) an, oder den bereits tätig gewordenen Reha-Fachberater.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Wieneram 06.02.2012 | 16:22
Dann warten Sie halt bis ihr Rehaberater aus dem Urlaub zurück ist. Er kennt Sie und ihren Fall ja genau und wird dies dann auch beantworten können. Bis Mai ist ja noch etwas Zeit. Es pressiert ja momentan alles nun nicht.
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