Es gibt die Verkettung von mehreren Reha-angelegenheiten. Wenn nach med. Reha auch eine LTA erforderlich wird um das Gesamtziel der Wiedereingliederung zu erreichen, gibt es in der Regel auch ein Zwischen-ÜG. Bitte sprechen Sie einfach den bisher zuständigen Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung (siehe Bescheid) an, oder den bereits tätig gewordenen Reha-Fachberater.