Hallo Fabio06,
erziehen Eltern das Kind gemeinsam , wird die Kindererziehungszeit bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.
Stellen Sie daher einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ( V800) bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, damit geprüft werden kann, ob Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bei Ihnen angerechnet werden können.
Dieses Formular finden Sie :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/V_formulare_node.html