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Experten-Antwort

Habe ich einen Anspruch auf "Vaterrente"?

von Fabio0623.05.2016 | 17:57
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5 Antworten

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Guten Tag; ich bitte um eine Antwort zu meinem Sachverhalt ob ich einen Anspruch auf eine "Vaterrente" habe. Vater * 1944; Mutter * 1946 Eheschließung 1967 1. Kind 1968 2. Kind 1969 Scheidung; kein Versorgungsausgleich, 1976 1. Kind Vater zugesprochen bei Scheidung 2. Kind Vater zugesprochen, Urteil Familiengericht 1982 Mutter verstorben 1993. Vater bezieht Rente seit 2009. Freundliche Grüße Fabio06

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fabio06,

erziehen Eltern das Kind gemeinsam , wird die Kindererziehungszeit bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat.

Stellen Sie daher einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung ( V800) bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, damit geprüft werden kann, ob Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bei Ihnen angerechnet werden können.

Dieses Formular finden Sie :

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/04_formulare_und_antraege/06_gesamt/V_formulare_node.html

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4 Antworten

Schießl Konradam 23.05.2016 | 18:27
Könnte mir vorstellen, wenn Sie bisher für jedes Kind keine Rente- je 1 Entgeltpunkt- erhielten,fällt auch der 2. Entgeltpunkt ins Wasser. MfG.
W*lfgangam 23.05.2016 | 18:57
Hallo Fabio06, ganz klares NEIN. Bei der Mütter- oder Väterrente geht es um die Anrechnung von Erziehungszeiten. Diese werden dem Elternteil angerechnet, der überwiegend die Erziehung auch 'gestemmt' hat. Dabei geht es um die Erziehung in den _ersten zwei_ Jahren nach der Geburt, die rentenwirksam sind (erhöhen die Rente um rd. 30 EUR pro Erziehungsjahr), die Folgezeit bis zum 10. Lbj. ist nahezu bedeutungslos. Bei gemeinsamer Erziehung im selben Haushalt - das dürfte bis zur Scheidung der Fall gewesen sein - werden die Erziehungszeiten grundsätzlich der Mutter angerechnet. Ausnahme: Vater kann _nachweisen_ der er in den ersten beiden Jahren allein/überwiegend die Kinder erzogen hat (war Hausmann, arbeitslos, Frau abgehauen ...). Selbst wenn die Kinder bei der 1993 gestorbenen Ex noch nicht im Rentenkonto angerechnet werden sein sollten, hätten Sie arge Probleme, die Erziehung zu Ihren Gunsten nachzuweisen, um dann auch die 'Väterrente' zu erhalten (diese ist nichts anderes, als das 2. Jahr der Erziehungszeit nach der Geburt – vor der 'Mütter/Väterrente gab es nur das erste Jahr als rentensteigernde Zeit). Zur Sicherheit fragen Sie noch mal in der nächsten Beratungsstelle nach und lassen die individuelle 'Erziehungsleistung' von Ihnen prüfen, ob da noch was geht - rechnen Sie aber erst mal mit nichts. Gruß w.
Fabio06am 23.05.2016 | 18:47
ich habe bisher keinen Antrag - sowohl nicht für das erste Kind als auch nicht für das zweitgeborene gestellt. Es geht zunächst darum ob ich zu dem berechtigten Personenkreis sowohl persönlich, sachlich als auch zeitlich gehöre. FG Fabio06
Fabio06am 23.05.2016 | 19:09
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Danke für die präzise Antwort. Den Fingerzeig, die individuelle Erziehungsleistung prüfen zu lassen nehme ich gerne an. Freundliche Grüße Fabio06
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