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Experten-Antwort

Habe ich freie Wahl beim Ort der Arbeitserprobung?

von Stefan L.25.04.2019 | 22:46
164 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, mir wurden LTA genehmigt und ich hatte jetzt meinen Termin bei der Reha-Beratung wegen der nun kommenden Dinge. Da ich noch nicht genau weiss, wie es beruflich weitergehen soll, hat mein Reha-Berater mir eine Arbeitserprobung vorgeschlagen. Diese soll ich an einem BfW, das fast 300 km(!) von meinem Wohnort weg ist, machen. In meiner Heimatstadt, wo ich auch meine Rehaberatung habe,gibt es ein BfW, das ebenfalls eine Arbeitserprobung anbietet. Dieses liegt sogar nur 2 Straßen von meiner Wohnung weg, ich könnte also pendeln. Das habe ich gleich heute meinem Reha-Berater telefonisch mitgeteilt. Dieser nannte mir gleich zwei Gründe, weshalb ich mir das abschminken könne: 1. Die Deutsche Rentenversicherung Bund würde nur in sehr seltenen Fällen mit diesem BfW zusammenarbeiten, die regionalen DRVs seien Partner dieser Einrichtung. 2. Die Arbeitserprobung für psychisch erkrankte Rehabilitanden dauert am lokalen BfW 4 Wochen, das andere BfW schaffe diese Erprobung aber in 3 Wochen. Außerdem arbeite man im gesamten Bundesland mit diesem BfW zusammen. Wieso Kostenfaktor? Hier wäre ich Pendler, die DRV müsste mir dann keine Fahrtkosten, Essen oder ein Zimmer bezahlen. Anscheinend ist das aber schon beschlossene Sache. Der Berater meinte, ich könne nur noch den Bescheid abwarten und dagegen Widerspruch einlegen. Kann ich von mir aus bereits jetzt einen Antrag am Berater vorbei nach Berlin stellen, das ich die Erprobung an meinem lokalen BfW machen kann? Und gleichzeitig den von ihm gestellten Antrag abbrechen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Stefan L.,

zunächst sollten Sie Ihren Wunsch schriftlich äußern. Sollte dieser nicht berücksichtigt werden, könnten Sie dann Widerspruch einlegen.

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4 Antworten

LTAam 26.04.2019 | 05:31
Natürlich, nur wird die Rentenversicherung dann nicht die Kosten übernehmen. Sie glauben wohl auch, alles ist ein Wunschkonzert?!
L. Steveam 26.04.2019 | 11:09
Hallo, Wie ich sehe haben Sie Probleme. Ist Ihre Geschichte wirklich glaubhaft? Soviele BfW gibt es garnicht und schon garnicht bei Ihnen zwei Straßen weiter. Da Sie physisch krank sind, ist die vorgeschlagene Einrichtung vom Reha Sachbearbeiter bewusst gewählt worden. Und für Sie persönlich würde es gut tun, mal ein Tabetenwechsel. Mfg
???am 26.04.2019 | 09:18
Sie können natürlich jederzeit nach Berlin schreiben und angeben, dass Sie lieber in das wohnortnahe BFW möchten. Dazu müssen Sie auch nicht unbedingt den Bescheid abwarten. Vermerken Sie nur, dass das Schreiben als Widerspruch gelten soll, falls der Bescheid erteilt wurde. Ob Ihrem Wunsch gefolgt wird, ist wieder eine andere Frage. Und lassen Sie sich eine andere Begründung als "Kostenersparnis" einfallen. Die eine Woche kürzere Dauer gleicht die Fahrt- und Internatskosten locker aus.
Max4.0am 26.04.2019 | 13:45
Zitat von L. Steve anzeigenausblenden
Oh, das geht aber gerade nicht mit rechten Dingen zu ... Woher wollen Sie wissen, ob die gewählte Einrichtung nicht zwei Straßen weiter ist? Davon ab, es gibt mindestens 28 BfWe an 100 Standorten. Und wo haben Sie "physisch krank" gelesen? Der Poster schreibt von "psychisch krank". Kleiner, aber feiner und nicht unerheblicher Unterschied. Sind Sie gar der Rehaberater, aber werfen alles durcheinander?
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