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Experten-Antwort

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von Jochen23.02.2011 | 15:40
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich beziehe eine EU-Rente bis zum 65. geb. danach Umwandlung in AR. Nach dem neuen Rentenrecht müßte ich aber 65 plus X Monate warten bis zur Umwandlung. Wie wird das gehandhabt. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jochen,

Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze. Vom Rentenversicherungsträger erhalten Sie rechtzeitig die Aufforderung, die Altersrente zu beantragen. Um eine nahtlose Rentenzahlung sicherzustellen, wäre es ratsam, den Formblattantrag dann auch zu stellen.

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3 Antworten

RFn am 23.02.2011 | 17:14
Sie müssten einige Monate vorher Rentenantragsformulare für die Regelaltersrente (Vordruck "Verkürzter Antrag") zugesandt erhalten. Diesen schicken Sie ausgefüllt zurück oder gehen zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle. Einige Wochen später erhalten Sie den Rentenbescheid über die Regelaltersrente mit dem zutreffendem Rentenbeginn 65+x. Das ist alles. Der Rentenbetrag wird höchstwahrscheinlich der gleiche wie bisher bleiben. Auf keinen Fall niedriger, weil Besitzschutz vorliegt
Faktuam 23.02.2011 | 17:35
Das Forum hofft, Ihnen mit den o.g. Antworten gedient zu haben.
Schadeam 23.02.2011 | 21:35
.....und da sich EU Rente und die sich anschließende Altersrente in aller Regel betraglich nicht unterscheiden, dürfte es völlig egal sein, ab wann die Rente Altersrente heißt.....
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