Hallo Jochen,
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung besteht nur bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze. Vom Rentenversicherungsträger erhalten Sie rechtzeitig die Aufforderung, die Altersrente zu beantragen. Um eine nahtlose Rentenzahlung sicherzustellen, wäre es ratsam, den Formblattantrag dann auch zu stellen.