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Habe Rehaberatung bei Rentenversicherung! Haben die Schweigespflich???

von franjo06.10.2008 | 15:39
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich (37) habe bei der deutschen Rentenversicherung in München eine Rentenberatung. Es geht darum, dass ich mich vorab informieren möchte, wie es mit mir beruflich weitergeht.Bin Angestellter(Büro). Kurzgeschichte: Ich bin Schwerbehindert (Mein AG weiß davon nichts) und bin seit 5 Monaten krankgeschrieben. habe seit 20 Jahren Rheuma (zum glück noch nicht so schlimm) und zusätzlich seit 2 Jahren starke psychische probleme (Ängstzustände, Depri etc.). Habe großteils erfolglose Reha hinter mir (über Rententräger). Eine Wiedereingliederung scheiterte (über Rententräger). War immer noch zu sehr unkonzentriert, änglich, hab mir nichts zugetraut,starke Kopf und Rückenschmerzen. Also einfach für einen Job noch nicht fit genug. Nun beziehe ich Krankengeld. Ich bin vom meinem AG (noch) nicht gekündigt! (Ich kostet Ihm ja zur Zeit nichts). Zurück zum AG kann ich nicht mehr (es gibt dort keine geeignete Stelle für mich. Wurde schon besprochen. Außerdem kann ich nervlich den Job nicht mehr machen). Selbst kündigen mag ich nicht wg. Sperre! Zur Zeit bin ich in psychologischer Behandlung und mache zusätzlich eine Schmerztherapie ambulant. Bin wohl noch das ganze Jahr krankgeschrieben also nicht vermittelbar! Das Arbeitsamt kümmert sich nicht um mich, da ich ja noch einen Job habe! Nun möchte ich mit der Rentenversicherung über meine Zukunft reden. Ich möchte nicht die Gefahr eingehen, dass ich in die Zwangsrente gezwungen werde! Ich möchte aber auch vermeiden, dass der Rententräger mir irgendwelche Steine in den Weg legt, wenn ich es auf "eigene Kraft" schaffen möchte. Z.B er mischt sich beim aktuellem Arbeitgeber ein! Das möchte ich nicht! Mir geht es darum zu wissen, ob ich eine Umschulung (aber als was???) bekommen könnte? Oder ob jemand für mich einen geeingneten Job suchen kann (während ich noch krank bin). Ich finde keinen Job für mich (kann kein Englisch). Ich möchte einfach wissen, was mit solchen Leuten wie mich (durch Krankheit körperlich und psychisch) aus der Bahn geworfen wurden, erwarten könnte. Kann mir jemand vorab sagen, ob ich ehrlich mit dem Berater sprechen kann??? z.b. dass mein AG von der Schwerbehinderung nichts weiss? Danke franjo

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo franjo,

selbstverständlich ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, Ihre Sozialdaten zu schützen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Beratungsgespräch ist definitiv unzulässig. Insoweit müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ein offenes Gespräch dürfte darüber hinaus auch die einzige Möglichkeit sein, dass Ihnen der Berater sachgerecht weiterhelfen kann. Alles weitere sollten Sie abwarten. Der Berater der DRV ist sicher in der Lage Ihnen geeignete Perspektiven und Problemlösungsansätze aufzuzeigen.

9 Antworten

Schadeam 06.10.2008 | 15:57
wenn Sie beim Beratungsgespräch nicht "ehrlich" sind, wird Ihnen niemand wirklich helfen können - woher soll Ihr Gesprächspartner wissen was los ist, wenn Sie ihm nicht alles sagen? Und dass Ihr AG nichts von der Behinderung wissen soll? Sie schreiben doch selbst, dass Sie dort nicht mehr arbeiten können, weil es keine geeignete Stelle gibt- was macht es dann aus, wenn der AG die Behinderung kennt? Vielleicht gäbe es bei offenem Umgang eine Alternative? Von sich aus wird der (Reha)Berater (der Rentenberater sowieso nicht) aber nicht zum Betrieb gehen, dass macht er höchstens, wenn Sie das von ihm wollen.
Corlettoam 06.10.2008 | 17:46
Ich würde dann dem Rentenberater ausdrücklich untersagen - nach Möglichkeit dies schriftlich fixieren und vom Rentenberater abzeichnen lassen - das keinesfalls mit dem Arbeitgeber in Kontakt getreten werden darf. Ihre Schwerbehinderung brauchen Sie ihrem jetzigen Arbeitgeber auch nicht melden ( wenn sie das nicht wollen ) Dies kann ihnen sogar zum Vorteil reichen , denn falls er Ihnen kündigen wird ( und darauf wird es wohl hinaus laufen ! ) wäre diese Kündigugn erstmal unwirksam. Ihr Arbeitgeber hätte v o r Kündigung die Zustimmung zur Kündigung vom zuständigen Integrationsamt einholen müssen, was er ja nicht getan hat bzw. nicht tun konnte , da er ja von Ihrer Schwerbehinderung nichts wusste. Sie würden dann ja Kündigungsschutzklage einreichen und hier müssen sie natürlich dann ihre Schwerbehinderung angeben. Der Arbeitgeber wird darauf hin , das Integrationsamt um Zustimmung zu ihrer Kündigung bitten. Das Integrationssamt wird ( in 99 % aller Fälle ! ) der Kündigung des Arbeitgebers dann zustimmen und der Arbeitgeber wird Ihnen dann noch mal fristgerecht ( unter Einhaltung der Kündigungszeit ) kündigen müssen und auch werden ! Der Vorteil ist , das sie so die Kündigung einige Monate hinaus ziehen können ! Beim Arbeitsamt können Sie sich aber heute schon melden ( das sie zur Zeit noch ein Arbeitsverhältnis haben, spielt dabei keine Rolle ) Sie müssen sich dort beim AA aber nicht arbeitslos , sondern arbeitssuchend melden ! Hier werden Ihnen dann schon Vorschläge für den Fall der Fälle unterbreitet werden. Übrigens eine " Zwangsberentung " gibt es nicht. Wenn Sie jedoch gesundheitlich keinerlei Tätigkeit mehr nachgeben können, bleibt letzlich nur eine EM-Rente . Entweder ist man arbeits/erwerbsfähig oder man ist es eben nicht.
Schadeam 06.10.2008 | 19:54
sorry, Corletto, aber Ihre "Spielchen" bezüglich einer Kündigung kann ich nun wirklich nicht nachvollziehen. Franjo schreibt doch, dass er im Betrieb keine Alternativen sieht, sofern der Arzt das ähnlich sieht, wird er ihn auf unbestimmte Zeit arbeitsunfähig schreiben. So gesehen gibt es doch für den Betrieb gar keinen Grund zu kündigen - die können doch in Ruhe abwarten, ob Franjo wieder arbeitsfähig erscheint und seine Arbeit aufnimmt. Geht das nicht, müssen die auch nicht zahlen und werden nicht kündigen (wozu das Risiko eines Prozesses eingehen???)
Corlettoam 06.10.2008 | 21:59
Dies ist kein " Spielchen " , sondern lediglich eine von mir aufgezeigte Möglichkeit , um aus dem drohenden Verlust eines Arbeitsplatzes, zumindest noch ein wenig Kapital zu schlagen. Auch durch eine EM-Rente endet ein Arbeitsverhältnis eben nicht automatisch. Das meinen zwar viele, ist aber nicht so ! Und das es schlecht ( für den Arbeitnehmer ) ist , wenn er von sich aus das Arbeitsverhältnis aufkündigt, düfte bekannt sein. Das heisst konkrekt, das das Arbeitsverhälntis dann auch bei oder auch noch n a c h dem Bezug einer ( meist ja befristeten ) EM-Renten weiter besteht und der Arbeitgeber jederzeit dann auch noch nach Jahren ! , damit rechnen müsste,der der Arbeitnehmer wieder im Betrieb auftaucht und seine Arbeit wieder aufnehmen will. Wenn dann kein Arbeitsplatz mehr vorhanden ist und der Arbeitgeber diese Arbeitskraft aufgrund von umbesetzung oder ähnlichem auch gar nicht mehr benötigt, , muß der Arbeitgeber erstmal das Gehalt weiter bezahlen. Deshalb wird sich jeder Arbeitgeber ganz genau überlegen, ob er das Risiko der Rückkehr des Arbeitnehmers eingeht oder lieber dann doch das Arbeitsverhältnis einseitig aufkündigt ( auch auf die Gefahr eines Arbeitsgerichtsprozesses hin ) . In diesem Fall hätte der Arbeitnehmer zumindest eine Chance vor dem Arbeitsgericht innerhalb einer Kündigungsschutzklage ( trotz EM-Rente ) auf eine Abfindung. Und dieser Fall ist nicht abstrakt, sondern genau so bei mir persönlich passiert ! Hätte ich meinen Arbeitgeber von meiner Schwerbehinderung informiert, wäre mit absoluter Sicherheit sofort eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Da aber weder die EM-Rente noch sonst etwas zu dem Zeitpunkt der Anerkennung der Schwerbehinderung klar war, wollte ich dieses Risiko verständlicherweise nicht eingehen. Gebe zwar zu, das dies meinerseits vielleicht nicht ganz fair war, aber das der Arbeitgeber dann nach mehr als 30 Jahren das Arbeitsverhältnis - noch innerhalb meiner Krankschreibung ! - kündigte, ist wohl auch nicht als fair zu betrachten.
TCKam 07.10.2008 | 08:44
Die Aussage: "Auch durch eine EM-Rente endet ein Arbeitsverhältnis eben nicht automatisch. Das meinen zwar viele, ist aber nicht so !" ist so nicht richtig bzw. unvollständig. In vielen Tarifverträgen (aber auch in Einzelverträgen) ist tatsächlich geregelt, dass das Arbeitsverhältnis mit Gewährung bzw. Zustellung des Rentenbescheids einer Rente wegen Erwerbsminderung auf D a u e r automatisch endet. Dies gilt selbst für Schwerbehinderte nach Zustimmung des Integrationsamts.
Wolfgangam 07.10.2008 | 08:40
Hallo Corletto, > Auch durch eine EM-Rente endet ein Arbeitsverhältnis eben nicht automatisch (...) doch, z. B. § 33 Abs. 2 TVÖD: Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. (...) Ausnahmen von diesem Grundsatz sind im folgenden Wortlaut geregelt. http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Common… Gruß w.
Corlettoam 07.10.2008 | 08:56
@TCK Da haben Sie natürlich völlig, wenn die einzelnen Arbeitsverträge oder die Tarifverträge dies so beinhalten. Wobei wahrscheinlich dort aber eine Rente auf DAUER ( scchreiben sie ja auch ) und keine Befristgung der EM-Rente vorhanden sein muß. Es gibt ja auch ( wenn auch nur ganz wenige ) Arbeitgeber die das Beschäftigungsverhälntnis während einer befristeten EM-Rente " ruhen " lassen und damit dem Arbeitnehmer die Chance eröffnen, nach Ablauf der befristeten EM-Rente wieder in den Job einzusteigen. Es ist aber deshalb besonders wichtig, dies in jedem Einzelfall anhand des Arbeits/Tarifvertrages genau zu prüfen. Bei mir gab es so eine Regelung nicht und bei verschiedenen Mitpatienten mit denen ich gesprochen habe auch nicht.
Corlettoam 07.10.2008 | 09:03
@Wolfgang Im öffentlichen Dienst ist dies wohl so geregelt, aber in der privaten Wirtschaft meistens jedoch nicht bzw. nicht immer !
Angestellteam 07.10.2008 | 11:38
Bei mir gab es diese Regelung auch. Das Arbeitsverhältnis endete mit Zustellung des Rentenbescheids, also zu einem Zeitpunkt, wo ich schon 5 Monate (rückwirkend) Rente bekam. Bei einer befristeten Rente hätte das AV geruht, meines Wissens aber nur für die erste Befristung, nicht bei einer Verlängerung.
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