Hallo franjo,
selbstverständlich ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet, Ihre Sozialdaten zu schützen. Eine Weitergabe vertraulicher Informationen aus dem Beratungsgespräch ist definitiv unzulässig. Insoweit müssen Sie sich keine Sorgen machen. Ein offenes Gespräch dürfte darüber hinaus auch die einzige Möglichkeit sein, dass Ihnen der Berater sachgerecht weiterhelfen kann. Alles weitere sollten Sie abwarten. Der Berater der DRV ist sicher in der Lage Ihnen geeignete Perspektiven und Problemlösungsansätze aufzuzeigen.