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Experten-Antwort

Haben Rehakliniken Vorteile von einer starken Nachfrage

von Dani03.09.2023 | 18:14
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2023 sind im Rehaantragsformular 3 Zeilen, in dem der Antragsteller 3 Wunschkliniken aufführen kann. Zwar gab es das Wunsch und Wahlrecht schon lange, jedoch wusste kaum einer etwas darüber und lies sich eine Klinik vorschlagen. Nun wird es anders werden. Die Antragsteller werden mehr auf gefragte Regionen ( Ostsee, Berge usw) kommen oder sich eine Klinik wünschen die Extras bietet wie zb die Mitnahme von Kind oder Hund. Auch natürlich werden einige Leute sich die Kliniken mit Top Bewertungen bei Klinikbewertung, googeln oder Focus raussuchen. Meine Frage ist: haben die Rehakliniken da irgendwelche Vorteile davon? Oder ist es eher so, dass gute Kliniken eher sagen: das ist nicht mehr zu stemmen? Wenn das tatsächlich so ist, das es keine Vorteile für die Kliniken gibt, die gut sind, wo ist der Anreiz für Kliniken, außergewöhnlich gut zu sein? Sich von der Masse abzuheben bringt nichts außer belegte Zimmer. Die sind aber auch in schlechten Kliniken voll belegt. Also ist meine konkrete Frage, ob die DRV außergewöhnlich guten Kliniken mit enorm hoher Nachfrage das irgendwie honoriert oder ist es einfach völlig egal?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Dani,

 

die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts erfolgte zu Gunsten der Versicherten. Natürlich stellt die Stärkung die Kliniken vor eine "verschärfte" Wettbewerbssituation, da diese nun verstärkt darum kämpfen müssen, für die Versicherten auch aus subjektiver Sicht attraktiv zu sein. Dies war jedoch nicht der Hintergrund der gesetzlichen Änderung. Für einige Kliniken mag dies standortbedingt von Vorteil sein, für andere weniger. Für manche Kliniken bedeutet dies, dass nunmehr Konzepte und "Sondernaforderungen" angepasst werden müssen. Dies obliegt jedoch den Kliniken in eigener Zuständigkeit. Der Rentenversicherungsträger hat hierbei keinen Einfluss auf die Gestaltung der Merkmale der Kliniken. Auch wurde die Gesetzesänderung nicht von den Rentenversicherungsträgern nicht veranlasst.

 

Am Ende können Kliniken, welche aus medizinischer Sicht nicht belegt werden können, da Reha-Indikation und Klinikkonzept nicht einhergehen, auch nicht im Rahmend es Wunsch- und Wahlrechts berücksichtigt werden. Wird die Wartezeit zur Aufnahme (Grenzwert liegt bei 5-6 Monaten) bei Kliniken mit hoher Nachfrage zu lang, wird diese ebenfalls zunächst nicht belegt werden können, bis sich die Situation entspannt, auch wenn die Einrichtung aus medizinischer Sicht geeignet wäre. 

 

Ziel ist und bleibt es, den Zugang zur Rehabilitation schnellstmöglich nach Bewilligung der Leistung für unsere Versicherten zu ermöglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Forenwächteram 03.09.2023 | 18:25
die fragen am sonntag werden auch immer bekloppter, oder sind es die fragesteller...
Hannoam 03.09.2023 | 19:13
Bei einer passenden Rehaklinik geht es eher weniger um Berge oder Seen, sondern um die passende Indikation. Was nützt mir eine internistisch ausgerichtete Klinik am Meer, wenn ich eine orthopädische Reha brauche. Bei vielen spielt auch die zeitnahe Durchführung eine Rolle und weniger der Ort. Wunsch nach Meer, eine Reha ist kein Urlaub!
Forenwächteram 03.09.2023 | 21:01
Und die Nutzer fremder Wunschnamen sind leider auch nicht besser.
Abschlägeam 04.09.2023 | 04:44
Schon immer gab es qualitative Prüfungen, die eine Reha-Klinik 'bestehen' muss, um überhaupt von der DRV und anderen Leistungsträgern belegt werden zu können. Es liegt also in eigenem Interesse der Reha-Kliniken, diese zu erfüllen, denn das Gros der Patienten werden wohl nicht die Privatzahler sein. Die 'Honorierung' erfolgt also bereits auch schon seit langem dadurch, dass die Patienten nur an die diesen Qualitätsansprüchen genügenden Kliniken zugewiesen werden. Und dass nunmehr in den Formularen auch Zeilen für eine Wunschklinik aufgenommen wurden, liegt wohl eher daran, dass schon seit einiger Zeit sämtliche DRV-Formulare überarbeitet werden. Und gerade in diesem Fall dann das nachträgliche Bearbeiten der bereits bewilligten Anträge minimiert wird, weil die Patienten dann nicht später meckern können, 'ich wollte aber unbedingt in Klinik xy und das haben Sie völlig ignoriert', ohne dass sie dies zuvor jemals angegeben hatten (war zuvor nur in den Bemerkungen möglich). Vorrangig bleibt aber dennoch im Sinne der Gesundheit der Patienten hoffentlich eine zeitnahe Zuweisung, egal ob am Meer oder in den Bergen und der Hund muss dann ggfs. mal in eine separate eigene Reha (Hundepension). Denn das hat ja alles mit der 'Qualität' der Kliniken zunächst gar nichts zu tun, die die kranken Personen aufnehmen sollen und nicht deren gesunde Hunde. Dass es derartige Klinikangebote auch gibt, folgt ja schon den Wünschen der Patienten und ist auch gut so! Betrifft aber wohl nicht unbedingt das Gros der Patienten, die eine Reha für die eigene Gesundheit benötigen.
schonam 04.09.2023 | 04:53
Ich denke, dass weniger die Kliniken als die Patienten was davon haben. Die begehrten Klinken mit attraktiver Lage und guten Bewertungen sind natürlich schnell voll. Die anderen sind aber auch daran interessiert,, möglichst viele Patienten zu kriegen und werden sich was einfallen lassen. Sei es durch interessante Angebote (Hund-Mitnahme, Sprachenangebot) oder durch Verbesserung beim Essen, den Zimmern oder was es da sonst noch gibt. Und natürlich möchte man meinen, dass den Leuten das wichtigste eine gute medizinische Versorgung ist. Aber solange es nicht um eine AHB geht, scheint eher die Einstellung "die haben eine entsprechende Abteilung, also sollten die das können" vorzuherrschen. Da sind dann die Lage oder die Bewertung vom Essen und den Zimmern wichtiger als die für die durchgeführten Therapien. Zumindest ist das in meinem Bekanntenkreis und auf den Rehas, auf denen ich war, so.
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