Zu der von Ihnen angefragten Regelung:
Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit besteht, wenn der Versicherte
. . .
- in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente mindestens acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat,
. . .
gibt es keine "Härtefallregelungen".
Wir empfehlen Ihnen dennoch, einen unserer Versichertenältesten / Versichertenberater oder eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um bezüglich Ihrer Möglichkeiten eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
Um eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden, können Sie im Internet auf der Seite "www.ihre-vorsorge.de" das Feld "Beratungsstellen" auswählen und dort Ihre Postleitzahl oder den Namen Ihres Wohnortes eingeben.