Hallo Fred,
seitens der Rentenversicherung gibt es dazu keine Vorgaben oder Empfehlungen. Letztlich liegt es insbesondere im Ermessen des behandelnden Arztes, in welchen zeitlichen Abständen er eine Untersuchung/Vorstellung für sinnvoll erachtet. Im Zweifel sollten Sie sich diesbezüglich daher direkt mit Ihrem behandelnden Facharzt verständigen.