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Haftung des AG

von malgucken05.07.2007 | 16:27
1355 Ansichten
2 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo! Vermehrt werden wir von Versicherungsunternehmen angerufen, die sowohl AN als auch AG über bAV aufklären möchten. Angeblich ist es so, dass der AG bAV anbieten muss. Des Weiteren soll es so sein, dass der Arbeitgeber sich in Form einer Haftungsfreistellung bestätigen lassen muss, wenn der AN bAV nicht nutzen will. Die kann aber angeblich nur dann erteilt werden, wenn der AN fachmännisch (also durch einen Versicherungsvertreter o. ä.) individuell beraten wurde. Dass der AN weiß, dass der Betrieb bAV anbietet, der AN sich aber selbst darum kümmern muss, reicht nicht aus?!? Gibt es gesetzliche Grundlagen? Hierzu kann ich aus dem BetrAVG nichts entnehmen. Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Und wenn Sie eine Meinung haben, ob die bAV weiter gefördert wird, dann teilen Sie sie ruhig mit. Vielen Dank!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Forumsteilnehmer "Nix" hat Ihnen bereits den richtigen Link zur BAV genannt.

1 Antworten

Nixam 06.07.2007 | 07:07
Der AG MUSS eine bAV anbieten. Es steht dem AN frei WELCHE bAV(die vom AG angebotene oder eine andere) annimmt. Lesen Sie doch mal die Infos unter "Themen Betriebliche Altersversorgung" linke Spalte anklicken. Link: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
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