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Experten-Antwort

Haftung Ehepartner

von Charles12.02.2023 | 18:22
704 Ansichten
4 Antworten
Mich würde mal interessieren, Wie weit man als Lebensgefährte oder Ehepartner für seinen Partner finanziell verantwortlich ist. Macht es da einen Unterschied ob man verheiratet ist oder nicht? Wenn der Partner arbeitslos wird und nach einem Jahr kein ALG 1 mehr bekommt bekommt der Partner ja kein Bürgergeld wenn ich berufstätig bin oder? Sollte der Partner aufgrund Schwerbehinderung oder so erwerbsunfähig werden, bekommt er dann eine Erwerbsminderungsrente egal wie viel ich verdiene und welches Vermögen ich habe? Oder bekommt der Partner dann nichts und ich muss mit meinem Gehalt alles bezahlen und mein gesamtes Vermögen aufbrauchen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.02.2023 | 09:52

Hallo Charles,

wir schließen uns in Bezug auf die Ausführungen zur Rentenversicherung unseren Vorrednern an.

Bei Fragen zum Bürgergeld wenden Sie sich bitte an das Jobcenter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Mikeam 12.02.2023 | 18:35
Erwerbsminderungsrente wird unabhängig vom Vermögen des Ehepartners gezahlt.
Brightstar24am 12.02.2023 | 18:55
Viele Fragen, und nur eine, die etwas mit der Rente zu tun hat. Wie Vorredner Mike schon erläutert hat, hat eine Erwerbsminderungsrente (oder auch jede Altersrente) für einen der beiden Partner nichts mit dem jeweils anderen zu tun. Deswegen gibt es dort zwischen den Partnern keinerlei Verrechnung, Haftung oder gar Abzüge bei der gesetzlichen EM-Rente oder einer Altersrente. Bei den anderen Fragen geht es im Prinzip um das "Bürgergeld" und vor allem um den Begriff "Bedarfsgemeinschaft". Hier spielt es im Prinzip dann auch keine Rolle, ob man verheiratet ist oder nicht. Im Prinzip werden hier beide Partner (und ggf. auch die Kinder) mit ihrer wirtschaftlichen Lesitungsfähigkeit (also ihrem Einkommen und ihrem Vermögen) GEMEINSAM betrachtet. Gerade zum Jahr 2023 haben sich dabei einigen Änderungen ergeben, zum Beispiel eine deutliche Anhebung des Regelbedarfs und auch eine deutliche Anhebung des Schonvermögens. Hier im Forum kann man nicht weiter ins Detail gehen zu diesem umfangreichen Thema. IIm Internet gibt es zum Bürgergeld jede Menge Informationen, einfach mal die Suchmaschine der Wahl benutzen oder in Wikipedia nachschauen.
Dirkam 12.02.2023 | 19:17
Es macht beim Zusammenleben keinen Unterschied, ob verheiratet oder nicht. Es gibt einen Regelbedarf, mit dem festgelegt ist, wieviel Sie zum Leben brauchen. Überschreitet Ihr Verdienst diesen, müssen Sie für Ihren Partner mit einstehen, er bekommt nichts, weil der Bedarf gedeckt ist. Eine Erwerbsminderungsrente hingegen ist unschädlich gegenüber Ihrem Einkommen.
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