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Haftung von Rentenberatern

von Günther29.06.2009 | 08:06
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7 Antworten

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Ich wurde von einer Rentenberaterin falsch beraten. Die Auskünfte wegen des Rentenbeginns wegen Arbeitslosigkeit waren nicht richtig. Ferner wurde mir bei diesem persönlichem Gespräch in den Räumen der Rentenversicherung hinsichtlich der Nachzahlung von Beiträgen ebenfalls eine falsche Auskunft erteilt.Haftet die Rentenversicherung dafür ?

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Rentenberaterin kann ich keine Meinung abgeben. Aber wenn Sie in den Räumen der DRV eine falsche Auskunft erhielten, sind diese in der Regel dokumentiert mit Datum und Berater. Setzen Sie ein formloses Schreiben mit dem Hergang der falschen Beratung auf, mit der Bitte, es solle nochmals geprüft werden, was denn nun richtig ist.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Bei uns im Hause wird nach jedem Besuch ein Beratungsvermerk erstellt. Stichpunkte, die von belang sind (freiwillige Beiträge, Kürzung, Ausgabe von VD) werden extra angeben und es sind ausgebildete Kräfte keine ehrenamtlichen Mitarbeiter.

5 Antworten

Corlettoam 29.06.2009 | 08:44
Wenn Sie keine Zeugen dabei hatten oder die Beratung nicht schriftlich vorliegen haben, wird es schwer werden die Falschberatung zu beweisen. Mein Onkel wurde vor 10 Jahren auch wegen vorzeitger Inanspruchnahme der Altersgrenze nach langjähriger Arbeitslosigkeit fehlerhaft bzw. komplett falsch beraten. Es war sogar meine Tante seinerzeit bei der " Beratung " dabei, aber die zählte nachher gar nicht als Zeugin... Mein Onkel hatte aufgrund hohen Vermögens keinen ALG II Anspruch und der Berater hatte ihm gesagt, das er sich dann bei der Agentur für Arbeit n i e mehr melden müsste. Als er dann 10 Jahre später den Rentenantrag stellte wurde ihm genau diese Nichtmeldung bei der AfA vorgeworfen. Er hätte dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden da keine Arbeitslosmeldungen mehr erfolgt sind - ergo sind auch keine Meldungen seitens der AfA an die Rentenversicherung erfolgt... Ein Zeitraum von fast 10 Jahren war somit nicht mehr belegt und die Jahre fehlten ihm wegen der langjährigen Versicherungszeit zur Anspruchnahme der vorzeitigen Altersrente mit 60 Jahren ... Er hat dann nach Widerspruchs Einlegung und nur mit Hilfe seines Anwaltes die Rente mit 60 noch bekommen. Also ich würde ihnen empfehlen per Fachanwalt oder dem VDK/SoVD gegen die Falschberatung vorzugehen.
Schiko.am 29.06.2009 | 10:51
Hinsichtlich des Rentenbeginns kann man als User schlecht ein Urteil abgeben. Konnte mir aber vorstellen, es besteht allgemeines Interesse, wenn Sie den falschen Rat hinsichtlich Nachzahlung von Beiträgen näher erläutern würden. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen.
Corlettoam 29.06.2009 | 11:03
Wo und wer beraten hat, wird sicher dokumentiert. Aber doch nicht WER und WAS genau gesagt wurde. Oder läuft im Hintergrund ein Tonband mit ??? Nur den hätte man ja die Chance eine Falschberatung und falsche Aussagen zu beweisen. Außerdem wird - das muß man zur Entlastung dieser Rentenberater auch sagen - von Laien in so einem Beratungsgespräch vielleicht auch einiges einfach falsch verstanden, falsche Schlüsse gezogen oder das richtig gesagte dann falsch interpretiert.... Insofern mag ja nun auch nicht immer nur der Rentenberater " schuld " sein. Aus eigener - negativer - Erfahrung halte ich persönlich gerade von diesen " ehrenamtlichen " Beratern nicht sonderlich viel. Das betrifft ausdrücklich natürlich nicht alle. Mein ehrenamtlicher Rentenberater der DRV hat wenig bis null Ahnung.... Das war nicht mehr als ein nettes belangloses Gespräch bei einer Tasse Kaffee und hat mir gar nichts gebracht. Persönlich würde ich immer eine Zweitmeinung eines anderen Experten/Beraters einholen um das Gesagte abzusichern und sich bestätigen zu lassen.
...am 29.06.2009 | 11:38
Berater im Hause der DRV sind KEINE ehrenamtlichen Berater!
Bescheideneram 01.07.2009 | 08:01
Oft klärt sich so ein Missverständnis alleine durch Kontaktaufnahme. Ist Ihnen denn überhaupt ein tatsächlicher Schaden dadurch entstanden?
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