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Haftzeit

von Knasterlein25.01.2008 | 10:58
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7 Antworten

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Ich war in meiner Jugend wegen einer Strafttat inhaftiert. Wie wirkt sich das bei der Rente aus? Bildet das Jahr eine Lücke, die den Gesamtduchschnittswert verringert oder ist es gar eine Anrechnungszeit, die ja mit dem Durchschnitt bewerte wird?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Dauer der Inhaftierung ist keine rentenrelevante Zeit, d.h. es besteht für diese Zeit eine Lücke.

6 Antworten

DNam 25.01.2008 | 11:40
Sofern die Inhaftierung in der ehemaligen DDR z. B. aus politischen Gründen erfolgte, kann ggfls. eine Anrechnung erfolgen.
?am 25.01.2008 | 12:17
Davon war hier aber nicht die Rede!
!am 25.01.2008 | 12:31
Richtig! DN wollte eben auch mal etwas sagen... :-)
Schliesseram 25.01.2008 | 12:51
Hallo Knasterling, mal abgesehen davon, dass Sie während Ihrer Haftzeit vom Steuerzahler gelebt haben und mal abgesehen davon, aus welchem Grund auch immer Sie im Gefängnis gewesen sind. Ist ja schon schlimm genug, dass Sie eine Straftat begangen haben. ich gehe davon aus, dass Ihre Frage nicht ernst gemeint ist, denn Sie glauben doch wohl nicht dass Ihnen für diesen Zeit irgendwelche Rentenansprüche gutgeschrieben werden? Hallo, aufwachen? Gruß vom Schließer!
Malocheram 25.01.2008 | 14:23
Das wäre ja noch schöner ! Man stelle sich mal einen "Lebenslänglichen" vor, der nach 20 Jahren wegen "guter Führung" vorzeitig entlassen wird und dann auch noch fürstliche Rentenansprüche erworben hat..........
...2am 25.01.2008 | 18:09
... Ja wirklich, man stelle sich das mal vor! Und schon ist das unsägliche "gesunde Volksempfinden" wieder mal am Brodeln... Nur zur Information für die ehrenwerten Bürger, die dem Fragesteller in heller Empörung eine moralische Ohrfeige verpassen wollen: So abwegig ist die Frage gar nicht. Siehe http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb…
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