Es können beide Leistungen zeitgleich bezogen werden. Jedoch ist die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen. Bitte erkundigen Sie sich bzgl. der Anrechnung bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Siehe auch Seite 4 der Broschüre:
www.arbeitsagentur.de/.../SGB.../Infoblatt-Alg2-Renten.pdf
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