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Experten-Antwort

halbe EMR+ im Beruf voll erwerbsgemindert

von Sabrina28.12.2022 | 22:16
1015 Ansichten
8 Antworten
Die Reha Einschätzung lautet wie folgt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3- unter 6 Stunden arbeitsfähig, im Beruf voll erwerbsgemindert. Angenommen, die Rentenversicherung schließt sich dem an und eine halbe Erwebsminderungsrente wird gezahlt, bedeutet das dann, dass man z. B. 2,5 Stunden täglich nicht im eigentlichen Beruf arbeiten darf. Mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Ich schaffe keine 7 Stunden mehr. Umstellung auf leichte Tätigkeiten ist vor 6 Jahren erfolgt. Eine deutliche Reduzierung, eben auf 2,5 Stunden wäre denkbar. Ist das dann wegen der Einschätzung voll erwerbsgemindert im Beruf nicht mehr möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.12.2022 | 14:06

Hallo Sabrina,

die Ausübung Ihrer letzten Tätigkeit im gewünschten Umfang von 2,5 Stunden täglich ist für einen Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung unschädlich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

Melliam 28.12.2022 | 22:23
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente können Sie arbeiten, was Sie wollen jedoch nicht mehr unter 6 Stunden täglich. Es beinhaltet nicht explizit das Verbot, dass man im Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten darf, auch wenn das zehnmal im Reha Bericht so steht.
Sabrinaam 28.12.2022 | 22:31
Danke, für die schnelle Antwort. Habe ich das richtig verstanden, ich kann, auch wenn die Rentenversicherung es genauso sieht, trotzdem in meinem Beruf wieder einsteigen, eben Stunden mäßig viel weniger und gefährde nicht die halbe EMR? Ist denn die Einschätzung voll erwerbsgemindert im Beruf für mich nicht bindend von mir einzuhalten?
Melliam 28.12.2022 | 22:25
Doppelt hält besser anscheinend. Sie können also auch in ihrem Beruf 5 Stunden und 59 Minuten arbeiten. Ich hab mich doof ausgedrückt.
Melliam 28.12.2022 | 22:40
Haben Sie denn überhaupt schon einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt? Sie können auch Vollzeit weiter arbeiten, wenn Sie das möchten. Das ist ein freies Land. Meine Kollegin hat auch Vollzeit weiter gearbeitet, einen Rentenantrag gestellt und zum Schluss die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Alles ist möglich. Der Reha-Bericht ist sowieso nur eine Empfehlung für die DRV.
Sabrinaam 28.12.2022 | 23:09
Antrag wurde gestellt, aber erst vor kurzem. Ich habe halt Angst, dass sie es auch so sehen und eine halbe genehmigt wird, was ja schon gut wäre. Das aber die Einschätzung,voll Erwerbsfähigkeit im Beruf, es mir untersagt die Stunden, die ich noch arbeiten kann, eben im Beruf noch zu arbeiten. Ich bin 58 und habe ein Leben lang nur in diesem Beruf gearbeitet. Es geht mir nicht darum, was ist bis zum Bescheid, sondern danach.
Larezam 29.12.2022 | 00:02
Sie dürfen jede beliebige Arbeit genauso lange machen wie Sie das möchten bzw. gesundheitlich schaffen. Egal ob mit oder ohne (halber) Rente. Das Arbeiten kann -und will- die Rentenversicherung Ihnen nicht verbieten. Leider hält sich (auch hier) das Gerücht hartnäckig, ein Rentenbescheid käme einem Arbeitsverbot gleich - dam ist aber ganz und gar nicht so.
Melliam 29.12.2022 | 00:10
Sabrina schrieb

Antrag wurde gestellt, aber erst vor kurzem. Ich habe halt Angst, dass sie es auch so sehen und eine halbe genehmigt wird, was ja schon gut wäre. Das aber die Einschätzung,voll Erwerbsfähigkeit im Beruf, es mir untersagt die Stunden, die ich noch arbeiten kann, eben im Beruf noch zu arbeiten. Ich bin 58 und habe ein Leben lang nur in diesem Beruf gearbeitet.

Es geht mir nicht darum, was ist bis zum Bescheid, sondern danach.

Das ist auch für dich nur eine Empfehlung. Du kannst auch 5 Stunden auf dem Bau arbeiten mit halber Erwerbsminderungsrente. Dad ist auch für dich nur eine Empfehlung, dass die Arbeit in deinem Beruf anstrengender ist als eine andere, aber beurteilen musst du das letztenendes selbst. Kein Mensch verbietet dir in deinem Beruf weiterzuarbeiten.
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