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Halbe- EMR und Teil-ALG1

von Fragezeichen01.03.2010 | 14:24
1073 Ansichten
2 Antworten
Bekomme seit 2 jahren ½-EMR und bin in meinem Teilzeitjob jetzt arbeitslos geworden. die Hinzuverdienstgrenze zur EMR ist mir zwar bekannt, nicht jedoch die diesbezügliche ALG-Berechnungsgrundlage; was wird hierfür herangezogen: · das ALG-Bemessungseentgelt ?, oder das Leistungsentgelt ?, oder der 60%-Leistungssatz ? · kann es passieren, daß meine EMR gestrichen wird, wenn die unbekannte Berechnungsweise des ALG1 dazu führt, daß die EMR-Hinzuverdienstgrenze geringfügig aber dauerhaft überschritten wird ? (hoffe auf Antworten, auch wenn eine Überschneidung mit einem "anderen Forum" vorhanden ist, dort man jedoch wegen "EMR" ebenfalls auf ein "anderes Forum" verweisen möchte... ) Für Antworten deshalb vielen Dank im Voraus

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 01.03.2010 | 15:29

Hallo Fragezeichen,

für die Ermittlung des Entgeltes wird das Bemessungsentgelt des Arbeitslosengeldes I herangezogen. Sollte es durch das so ermittelte Einkommen zu einer Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kommen, würde ggf. nur noch die halbe Rente gezahlt werden. Wir empfehlen Ihnen, falls noch nicht geschehen, den Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit beim Rentenversicherungsträger einzureichen.

1 Antworten

Elfriedeam 01.03.2010 | 20:25
Sollte die Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes nur durch die 2x im Jahr erlaubte Überschreitung auf das doppelte der Hinzuverdienstgrenze zu hoch sein, sofort Widerspruch mit dieser Begründung einlegen. Die DRV wird sich dann vom Arbeitsamt die Beträge (z.b Urlaubs-u. Weihnachtsgeld) seperat bestätigen lassen und muss neu berechnen.Versuchen werden sie schon Ihnen die Rente zu kürzen. Habe diesen Fall letztes Jahr erfolgteich durchgefochten.Kostet nur Nerven!
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