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Experten-Antwort

Halbe Erwerbsminderungsrente und Altersteilzeit

von Maas Christian 03.12.2025 | 02:49
251 Ansichten
10 Antworten
Hallo, ich beziehe zur Zeit eine halbe Erwerbsminderungsrente und gehe wohl ab Januar 2026 in die Altersteilzeit ohne Aktive Phase. Aufgrund meiner Erkrankungen und der neu Ausrichtung unserer Firma, könnte ich sofort in die passive Phase gehen. Erlischt dann mein Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente, bewilligt ist diese bis 2031. Ich denke nur das der Grund zur Zahlung ab Januar wegfallen würde. Vielen Dank im voraus.

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 03.12.2025 | 07:18

Hallo Maas Christian,

 

der Anspruch auf die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung besteht auch ab Januar 2026 weiter.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 03.12.2025 | 10:36
Uwe schrieb
Ich verstehe das auch nicht, dass die Leute mit teilweiser Erwerbsminderung nicht beim frühestmöglichen Zeitpunkt in die Schwerbehindertenrente oder in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Das wird nicht gut kommuniziert von der Rentenversicherung, dass es dann keine Abschläge mehr gibt.

Hallo Uwe,

 

es trifft ja auch überhaupt nicht zu, dass es bei einem frühestmöglichen Wechsel in eine Altersrente keine Abschläge mehr gibt. 

 

Im Gegenteil: Bei einem frühestmöglichen Wechsel in ein Altersrente für langjährig Versicherte (mit 63) ergeben sich deutlich höhere Abschläge als bei einer Rente wegen Erwerbsminderung. Beim frühestmöglichen Wechsel in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt der Abschlag 10,8 % und ist damit nicht geringer (eventuell höher) als bei der Rente wegen Erwerbsminderung.

 

Außerdem wird der Abschlag für die Entgeltpunkte, die bereits in der Rente wegen Erwerbsminderung enthalten waren, in eine nachfolgende Altersrente übernommen (bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung in der Regel für die Hälfte der Entgeltpunkte).

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung  

Experten-Antwortam 04.12.2025 | 08:49
Uwe schrieb
Was soll denn diese falsche Antwort - langsam frage ich mich wer hier als Experte gewonnen wird. Vielleicht stelle ich mich doch mal zur Verfügung. Die teilweise Erwerbsminderungsrente verdoppelt sich und basta. Derjenige hat keine zusätzlichen Abzüge mehr, weil er wegen des Bestandsschutz ist das doppelte der teilweise Erwerbsminderungsrente bekommt.

Hallo Uwe,

 

ich habe nicht in Abrede gestellt, dass die Altersrente ungefähr doppelt so hoch ist, wie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Rentenartfaktor 1,0 statt 0,5).

 

Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Ihre Aussage unzutreffend ist, dass es bei einem frühestmöglichen Wechsel in eine Altersrente "keine" Abschläge mehr gibt (s. o.). 

 

Daran ändert auch der Besitzschutz nichts (den Begriff "Bestandsschutz" gibt es im Rentenrecht nicht):

Einerseits greift der Besitzschutz nicht, wenn  die persönlichen Entgeltpunkte der Altersrente höher sind als die persönlichen Entgeltpunkte der Rente wegen Erwerbsminderung. Insoweit gelten meine oben gemachten Ausführungen für die originäre Berechnung der Entgeltpunkte bei der Altersrente.

Anderseits ist im Besitzschutz immer der Abschlag der vorherigen Rente wegen Erwerbsminderung enthalten. Ihre Aussage, beim Wechsel in die Altersrente gäbe es "keine" Abschläge mehr, ist somit auch in Besitzschutz-Fällen schlichtweg unzutreffend.

    

Es nutzt auch nichts, dass Sie Ihre Aussage nachträglich korrigiert haben (von "keine Abschläge" in "keine zusätzlichen Abzüge"), denn ich habe auf Ihre ursprüngliche Aussage geantwortet. Außerdem ist auch die korrigierte Aussage nicht in jedem Fall zutreffend. 

7 Antworten

Zumbaam 03.12.2025 | 09:14
Und mit 62 oder mit 63, je nachdem ob Sie einen Grad der Behinderung haben oder nicht, wechseln Sie bitte in die volle Rente und verschenken die nicht.
Uweam 03.12.2025 | 09:16
Zumba schrieb

Und mit 62 oder mit 63, je nachdem ob Sie einen Grad der Behinderung haben oder nicht, wechseln Sie bitte in die volle Rente und verschenken die nicht.

Ich verstehe das auch nicht, dass die Leute mit teilweiser Erwerbsminderung nicht beim frühestmöglichen Zeitpunkt in die Schwerbehindertenrente oder in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Das wird nicht gut kommuniziert von der Rentenversicherung, dass es dann keine Abschläge mehr gibt.
abcam 03.12.2025 | 11:11
seit wann kann man in ATZ (Blockmodell) ohne aktive Phase
Paulam 03.12.2025 | 16:03
Uwe schrieb

Ich verstehe das auch nicht, dass die Leute mit teilweiser Erwerbsminderung nicht beim frühestmöglichen Zeitpunkt in die Schwerbehindertenrente oder in die Altersrente für langjährig Versicherte wechseln. Das wird nicht gut kommuniziert von der Rentenversicherung, dass es dann keine Abschläge mehr gibt.

Ach ja? Allein hier im Forum kann man das hundertfach nachlesen und jeder Berater der Rentenversicherung kann Ihnen das sagen. Man muss nur fragen, statt alles einfach auf sich zukommen zu lassen.
Halbwissen ist nicht gefragt!am 04.12.2025 | 11:16
Uwe schrieb

Ja.

Und danke ich selber brauche die Information nicht. Ich hab mich nur über die Antwort des Experten aufgeregt.

Lesen Sie bitte die Ergänzung des Experten zu Ihrem Halbwissen und versinken Sie vor Scham im Boden. Sie sollten sich besser in Zukunft mit Ihrem „Nichtwissen“ im Hintergrund halten, dann kommt es nicht so peinlich rüber.
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