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Halbe EU-Rente

von Kati05.04.2010 | 12:28
2264 Ansichten
5 Antworten
Hallo, bevor eine halbe EU-Rente gezahlt wird, 6 Monate Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Heisst das, dass ich 6 Monate arbeitsunfähig geschrieben sein muss...? Es geht ja um die halbe nicht um die ganze EU-Rente, d.h. ich bin eingeschränkt (3-5 Std. tgl.) arbeitsfähig. Wie weise ich diese eingeschränkte Arbeitsfähigkeit nach und wer bescheinigt dies, einfach der Haus-b.z.w. der behandelnde Facharzt? Gruss Kati

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.04.2010 | 07:35

Sie verwechseln diese 6 Monate mit dem Beginn einer Zeitrente wegen Erwerbsminderung (EM)ab dem 7. Monat nach Feststellung der EM. Verfahren Sie bitte, wie von "Edwin" vorgeschlagen.

4 Antworten

Skatrentneram 05.04.2010 | 15:39
Eine Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten allein reicht nicht aus. Sie müssen einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen und dann wird der Rentenversicherungsträger alle erforderlichen Maßnahmen einleiten um feststellen zu können ob bei Ihnen die halbe oder die ganze EM - Rente zu zahlen ist. Es kann aber auch festgestellt werden, dass bei Ihnen gar keine Erwerbsminderung vorliegt und Sie noch vollschichtig arbeiten können. Sie brauchen also vorerst nichts nachweisen sondern müssen nur einen Rentenantag wg. Erwerbsminderung stellen.
Katiam 05.04.2010 | 18:51
Hallo Edwin, vielen Dank für die ausführlichen hilfreichen Infos. M.f.G. Kati
Katiam 05.04.2010 | 17:38
Hallo Skatrentner, ja klar, die Antragsformulare habe ich bereits hier. Nur weil es heisst, die EU-Rente bei teilweiser Erwerbsminderung wird 7 Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung gewährt... Dieser Zeitpunkt muss ja irgendwie belegt werden. Tatsache ist, dass ich schon arbeiten kann und auch will, jedoch nur noch wenige Stunden, d.h. den Rest des Arbeitstages schleppe ich mich durch, kann ja nicht einfach nach 3 oder 4 Stunden nach Hause gehen... Vielen Dank für die Antwort.
Edwinam 05.04.2010 | 18:19
Es ist NICHT richtig, das für eine EM-Rente ( egal ob nun teilweise - oder volle EM-Rente ) man erst mind. 6 Monate oder wie lang auch immer, krank geschrieben sein muß ! Einen EM-Antrag können Sie - immer und jederzeit - stellen und darum natürlich auch aus dem aktiven und aktuellen Arbeitsprozess heraus ( also ohne aktuelle oder vorherige Krankschreibung ) . Die RV stellt eigenständige Ermittlungen hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes und damit einer event. EM an ( z.B. Reha, Gutachten, Befundberichte, Atteste etc. ) und entscheidet dann ob eine Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Atteste der eigenen behandelnden Ärzte werden natürlich im Verfahren mit einbezogen und bewertet, haben aber keinerlei entscheidende Bedeutung. Eine Monate währende Krankschreibung in einem Rentenverfahren ist insofern von Vorteil, weil dann natürlich schon relativ viele und aktuelle Befundberichte bei den Ärzten existieren und eine sehr sehr lange Krankschreibung natürlich auch immer eine gewisse Aussagekraft und entsprechende Schlüsse zulässt. Es wird schwer werden z.b. einem Gutachter zu erklären, das man aktuell noch Vollzeit arbeitet und trotzdem eine volle EM-Rente begehrt..... Sicher kann man dies hinschtlich einer teilweisen EM etwas leichter erklären, als bei einer vollen EM-Rente. Aber eine 6 Monate oder wie auch immer lange Krankschreibung ist nun nicht Voraussetzung für die Zuerkennung einer EM-Rente. Der Zeitpunkt des Eintritts der EM wird vom med. Dienst anhand aller ärztlichen Unterlagen dann festgelegt. Da machen Sie sich mal keine Sorgen.Die machen so etwas täglich. Manchmal wird z.b. dann auch einfach der Tag des Rentenantrages als Eintritt einer EM genommen. Die Zahlung einer EM- Rente erfolgt alledings frühestens ab dem 7. Monat. Die Zahlungen bis dahin sind ja meistens durch das Krankengeld , ALG I oder - wie bei Ihnen - durch den Arbeitslohn abgedeckt, da Sie ja noch im Arbeitsprozess stehen. Stellen Sie doch einfach den EM-Antrag und alles weitere wird sich dann ergeben.
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