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Experten-Antwort

halbe EU Rente auf Dauer

von Gela04.01.2017 | 14:41
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Hallo, ich beziehe eine halbe Erwerbsminderungsrente. Ich würde durch eine Höhergruppierung über die Hochstverdienstgrenze kommen. Verliere ich die EU Rente dann? Und angenommen ich würde eine Viertelrente noch beziehen können, kann ich dann um den sogenannten Gehaltsverlust auszugleichen, meine wochentliche Arbeitszeit erhöhen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gela,

wie bereits durch meine Vorredner erwähnt, hat die Höhe des Hinzuverdienstes nur Auswirkungen auf die Rentenhöhe, so dass dann nur noch eine halbe oder gar keine Rente mehr ausgezahlt würde.

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6 Antworten

GroKoam 04.01.2017 | 15:39
Du darfst so viel arbeiten wie Du willst, wer sollte es Dir verbieten.
=//=am 04.01.2017 | 16:13
Bei einer teilweisen EM-Rente besteht der Grundanspruch weiter, auch wenn das Arbeitseinkommen über der höchsten Hinzuverdienstgrenze liegt. Dann wird eine halbe oder gar keine Rente mehr gezahlt = Zahlbetrag Null. Die Arbeitszeit kann dann auch erhöht werden.
Maria67am 04.01.2017 | 20:12
Ich dachte bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze bei Teil-EM würde die Rentenzahlung komplett wegfallen und es keine Halbierung usw. geben. Dachte das gibt's nur bei voller EM-Rente?
W*lfgangam 04.01.2017 | 20:53
Hallo Maria67, es gibt eine 'volle' halbe EM-Rente = gleich Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze für die halbe R., und es gibt die 'halbe' halbe EM-Rente = Hinzuverdienstgrenze überschritten, nächsthöhere aber noch nicht, insofern 1/4 Rente. Betraglich unbedeutend ist, ob wir hier von einer vollen EM-Rente ausgehen, oder aus med. nur von einer halben. Die Teilrenten laufen auf dieselben Beträge hinaus. Jetzt haben Sie es sicher verstanden - ist doch ganz einfach ;-) Vom 01.07.2017 an wird das ja auch für EM-Renten alles viel einfacher 8-) Merkblatt zur Flexirente/Seite 11: http://flexirente.drv.info/ TIPP an Gela: Std.-Zahl soweit reduzieren, bis die Hinzuverdienstgrenze wieder unterschritten wird. 2x im laufenden Jahr dürfen Sie ja bis zum Doppelten drüber, so dass bisher wohl noch kein 'schädlicher' Hinzuverdienst vorliegen sollte. Gruß w.
Naseweisam 04.01.2017 | 21:34
Und wenn es gar keine Rente mehr gibt, weil der Hinzuverdienst viel zu hoch ist, gibt es jedenfalls noch den Rentnerausweis für den kostenlosen oder ermäßigten Zoobesuch. Das gilt selbst ab 1. Juli mit der neuen Flexirente und zu hohem Verdienst schon ab Renten"beginn"!!!!!
Gelaam 05.01.2017 | 06:24
Vielen Dank, das habe ich jetzt verstanden. VG. Gela
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