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Experten-Antwort

Halbes ALG bei Antrag auf EM RenteSeh4

von Dietmar27.04.2026 | 07:55
197 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Nach dem Antrag auf Rente für Menschen mit Schwerbehinderung und besonders langjährig Versicherte bekam ich 2 Monate vor dierdem Rententermin eine Mitteilung von der Rentenversicherung daß mein Disposinrecht entzogen ist und mein Antrag EM Rente umgedeutet wird. Bei mir wurde 2024 eine schwere Krebserkrankung mit Metastasen festgestellt und bin im Krebsregister eingetragen. Nach der 3 monatigen Krebs Therapie wurde mir eine Anschlussheilbehandlung empfohlen. Aus der Krebs Therapie wurde ich als nicht vollständig geheilt entlassen und alle 3 Monate zur Kontrolle. Die AHB habe ich dankend angenommen. Danach bin ich wieder zurück zu meinen Arbeitgeber den ich hatte noch jede Menge Überstunden und Resturlaub noch Anspruch hatte. Dort verbrachte 10 Monate bei der Firma bis zum geplanten rentenbeginn 01.01.2026. Ich habe dort meine Überstunden und Resturlaub genommen und bis dahin vollen Lohn weiter bekommen und dabei für 10 Monate Sozialabgaben und Lohnsteuer entrichtet. Dadurch daß mein Rentenantrag umgedeutet wurde bekomme ich bis heute kein Geld von der Rentenversicherung. Um nicht ganz ohne Einkommen bis zum Entscheid einer Erwerbsminderungsrente stellte ich ein Antrag auf ALG 1. Nach langer Prüfung bekam ich dann nur 60% ALG mit der Begründung das ich eine EM Rente gestellt habe und mein Restleistungsvermögen bei 3 und unter 6 Stunden liegt und eine Teilerwerbminderungsrente bekommen werde Hätte die Rentenversicherung meinen Rentenantrag nicht umgedeutet, würde schon für 4 Monate Geld von der Rentenversicherung haben können. Nunn sind es schon 10 Monate alsi meinen Antrag auf René gestellt habe. Falls mir die Erwerbsminderungsrente nicht gewährt wird, bekomme ich die restlichen 40% des ALG nachgezahl?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Dietmar,

 

bitte nehmen Sie Kontakt mit einer Beraterin/einem Berater der Deutschen Rentenversicherung Bund auf (www.deutsche-rentenversicherung-bund.de). Im Rahmen eines Beratungsgespräches oder einer Videokonferenz können Ihre Fragen individuell und vollumfänglich beantwortet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Feliam 27.04.2026 | 08:44
Wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten um umgehende Feststellung der beantragten Altersrente. Das EM-Rentenverfahren kann dann weitergeführt werden und, sollte die EM-Rente gewährt werden und höher sein, die Altersrente wird dann entsprechend neu berechnet. Die (nachträglich) gezahlte Rente wird ggf. mit dem Alogeld verrechnet.
Arbeitslosengeld macht die Rentenversicherung nichtam 27.04.2026 | 09:05
Fragen zur möglichen Nachzahlung von Arbeitslosengeld müssen Sie bei der Agentur für Arbeit stellen. Eigentlich logisch, oder?
???am 27.04.2026 | 09:34
Sie schreiben, dass Sie einen "Antrag auf Schwerbehinderten-Altersrente", möglicher Beginn 01/2026. Dies setzt voraus, dass Sie einen GdB->=50/Schwerbehindertenausweis haben. Es ist völlig unmöglich, dass Ihnen die DRV (in Bezug auf diesen Altersrentenantrag) das sog. Dispositionsrecht entzogen hat. Was passiert sein könnte ist, dass Sie einen Reha-Antrag gestellt haben, und eben dieser nun von der DRV in einen EMR-Antrag umgedeutet wurde. Aber dass die DRV einen frist- und sachgerecht gestellten "Antrag auf Schwerbehinderten-Altersrente" (wenn hierfür alle gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind) nicht annimmt und in einen EMR-Antrag umdeutet... Nochmal - das ist UNMÖGLICH.
Mimimiam 27.04.2026 | 09:44
ALG 1 beträgt doch immer 60%.🤣
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