Hallo Sylvia,
schön, dass sich die Angelegenheit für sie geklärt hat.
Sollten sie nach Bewilligung der EM-Rente weitere Fragen haben stehen ihnen das Forum, das Servicetelefon und die Bratungsstellen gerne zur Verfügung.
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Hallo Sylvia,
schön, dass sich die Angelegenheit für sie geklärt hat.
Sollten sie nach Bewilligung der EM-Rente weitere Fragen haben stehen ihnen das Forum, das Servicetelefon und die Bratungsstellen gerne zur Verfügung.
Und dies nicht auf sechs Monate begrenzt, so wie @Peter T. irrtümlich meintDamit ich nicht der Zeitraum des Anspruches auf Arbeitslosengeld gemeint. Die Gesundheitsstörung, welche die Leistungsfähigkeit auf unter 15 Wochenstunden senkt, muss mindestens von 6 Monaten Dauer und darüber hinaus bestehen. So habe ich es zumindest herausgelesen.
Das habe ich tatsächlich wohl nicht ganz genau gelesen anscheinend, sondern den Satz anders interpretiert. Ich bitte um Entschuldigung dafür!!Sie beantragen AlG1 nach Nahtlosigkeit. Dann erstellt der ÄD des Amtes ein Gutachten. Wenn Sie dort für unter 15 Stunden die Woche für länger als 6 Monate eingeschätzt werden, dann bekommen Sie bis zur Entscheidung über die EMR das "volle" AlG1, durch §145 (Nahtlosigkeit)...Hallo @siehe hier? Wo habe ich etwas davon geschrieben, dass man nur 6 Monate AlG1 nach 145 bekommt? Das gibt es, wenn die Voraussetzungen vorliegen, bis zur Entscheidung der DRV über den Reha/Rentenantrag, wenn nicht vorher die persönliche Zeit zum leisten (z. B. Bei mir 12 Monate) beendet ist...
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