Hallo User Rosalie,
es macht keinen Unterschied, ob Ihr Mann in Vollzeit oder in Teilzeit in der WfbM arbeitet. Solange er ein ganzes Jahr arbeitet, werden 12 Monate als Pflichtbeitragszeiten anerkannt.
Die Höhe des Verdienstes hat nur Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Die Erfüllung der erforderlichen Wartezeit von 20 Jahren verschiebt sich durch die Teilzeitbeschäftigung nicht.