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Experten-Antwort

Halbwaise re te im praktikum waehrend des studiums

von dennis29.06.2016 | 05:04
1015 Ansichten
2 Antworten
Ich moechte waehrend des studiums ein dreimonatiges praktikum absolvieren die monatliche verguetung wird 500 euro betragen steht mir in dieser zeit weiter die halbwaisenrente zur. Verfuegung und muss ich dies schriftlich einreichen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2016 | 15:21

Wenn Sie ordentlich Studierende sind (immatrikuliert), können Sie während diesem Studium ein Praktikum ausüben, ohne dass sich dies negativ auf die Waisenrentenzahlung auswirkt.

Eine Übersendung des Praktikumsvertrages ist nicht nötig, da es bei Waisenrente keine Einkommensanrechnung mehr gibt.

1 Antworten

Tante Charlieam 29.06.2016 | 06:34
So weit ich weiß, wird während einem Praktikum nur Waisenrente weiter geleistet, wenn es sich um ein sogenanntes "Pflichtpraktikum" handelt. Also wenn die Ableistung des Praktikums in der Studienordnung vorgeschrieben und für diesen Studiengang sozusagen eine Voraussetzung ist. Ist dies nicht der Fall, denke ich wird die Waisenrente für die Zeit des Praktikums unterbrochen.
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