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Experten-Antwort

Halbwaisen Rente

von C. B. 05.04.2024 | 18:55
383 Ansichten
4 Antworten
Hallo. Ich bekomme Grundsicherung auf Dauer und mein Papa ist im Juli 2023 verstorben. Ich bin 26 Jahre alt und weiß, dass ich die Halbwaisen Rente nur bis zum 27 Lebensjahr bekomme. Jetzt meine Frage. Im Bescheid der DRV steht, dass die Nachzahlung vorläufig nicht ausbezahlt wird. Die Grundsicherung Stelle hätte, dass sagte mir die DRV, die komplette Nachzahlung für sich geltend gemacht. Das kann ja nicht sein.!? Die Halbwaisen Rente an sich, die wird von meiner Grundsicherung abgezogen und das ist auch korrekt. Aber mir geht es um die Nachzahlung. Es sind bei der Grundsicherung keine Forderungen offen oder dergleichen. Also, warum bekomme ich die Nachzahlung nicht ausgezahlt.? Und wieso macht die Grundsicherung Stelle, den ganzen Betrag für sich selbst geltend.?? Sorry aber da stimmt was nicht.! Es ist okay wenn mir die Halbwaisen Rente monatlich angerechnet wird. Aber die Nachzahlung doch nicht den ganzen Betrag und ich bekomme nichts, so laut der DRV das gesagt hat zu mir.! Danke für ihre Antwort. Liebe Grüße. C. B.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.04.2024 | 09:01

Hallo C.B.,
welchen Anspruch das Grundsicherungsamt auf Ihre Waisenrente hat, erfragen Sie bitte dort. Die vorherigen Antworten geben Ihnen aber bereits entsprechende Hinweise, wie es sich verhält.

3 Antworten

Maxam 05.04.2024 | 19:10
Jedwede monetäre Zuwendung, die Sie erhalten, wird auf die GruSi angerechnet. Auch wenn dort"nichts offen "ist, haben Sie ja ein anderes Einkommen dafür!
Geaam 05.04.2024 | 20:57
Das Waisengeld müssen Sie schon zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes aufwenden. Was dachten Sie denn, das die Allgemeinheit für Sie sorgt und Sie doppelt kassieren können?
Praxisam 08.04.2024 | 12:07
Das Grundsicherungsamt rechnet die Nachzahlung auf Ihre zeitgleich bezogene Grundsicherungsleistung an. So entsteht eine Überzahlung, die Sie zurückzahlen müssten. Um Ihnen die Mühe abzunehmen, zahlt die Rentenversicherung den Betrag, den Sie zu viel an Grundsicherung erhalten haben, direkt an das Grundsicherungsamt. Das ist eine Serviceleistung der Rentenversicherung. Falls Sie denken, Ihnen stehen beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe zu, dann befinden Sie sich im Irrtum.
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