Hallo Catalina,
zu beachten ist hierbei die Regelung der Übergangszeit, zum Beispiel zwischen dem Schulabschluss und einer Ausbildung oder einem Studium. Diese darf höchstens vier Kalendermonate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten betragen, damit die Waisenrente weitergezahlt wird. Dauert sie länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst dann wieder überwiesen werden, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.