Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente / Überbrückung

von Catalina01.04.2025 | 13:10
120 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Das leidige Thema zur Überbrückung zwischen 2 Studiengängen. Ich werde voraussichtlich am 09.04. meine Bachelornote erhalten. Somit endet an diesem Tag der Bezug meiner Halbwaisenrente. Der früheste Beginn für mein Masterstudium ist der 01.09. Dies sind also nicht ganz 5 Monate. Bekomme ich hier Überbrückungsgeld? Kann ich evtl. 4 Monate Rückwirkend beantragen? Es liegt ja nicht an mir, dass ich das Masterstudium nicht eher aufnehmen kann. Habe ich hier eine Möglichkeit für die Überbrückung zwischen den Studiengängen Waisenrente zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Catalina,

zu beachten ist hierbei die Regelung der Übergangszeit, zum Beispiel zwischen dem Schulabschluss und einer Ausbildung oder einem Studium. Diese darf höchstens vier Kalendermonate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten betragen, damit die Waisenrente weitergezahlt wird. Dauert sie länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst dann wieder überwiesen werden, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 01.04.2025 | 13:25
Beantragen kann man bekanntlich alles. Wenn der Übergangszeitraum zu groß ist, haben Sie alternativ knapp 5 Monate in denen Sie mit Arbeit Ihren Lebensunterhalt verdienen können. Jobs zu finden, dürfte nicht unmöglich sein
Catalinaam 01.04.2025 | 14:00
In der Übergangszeit möchte ich auch arbeiten. Dieses Geld möchte ich allerdings für die Zeit des Masterstudiengangs ansparen. Des Weiteren deckt ein Minijob die Höhe der Waisenrente nicht ab, einen Vollzeitjob für knappe 5 Monate zu bekommen ist auch schwierig (so wie so, wenn ich in meinem (Bachelor) Beruf Erfahrung sammeln möchte).
Eindeutig!am 01.04.2025 | 18:17
Mehr als 4 Monate Unterbrechung und es gibt für diese Lücke keine Waisenrente, auch nicht rückwirkend. Was ist daran nicht zu verstehen?
Ultraam 02.04.2025 | 07:12
Ihren Angaben zufolge endet der derzeitige Waisenrentenanspruch am 30.04.2025 (nicht am 09.04.2025). Das weiterführende Studium beginnt am 01.09.2025. Die dazwischen liegende Zeit vom 01.05.2025 bis 31.08.2025 umfasst exakt 4 Monate, in denen der Anspruch auf Waisenrente weiterbesteht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026