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Experten-Antwort

Halbwaisenrente

von Dark09.01.2016 | 23:25
1272 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Vater ist verstorben. Meine Mutter bekommt Witwenrente. Haben meine Schwester und Ich Anspruch auf Halbwaisenrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo dark,

W*lfgang hat Ihnen bereits die richtige Antwort gegeben.

Anspruch auf Waisenrente besteht grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und darüber hinaus bis zum 27. Lebensjahr, wenn

- die Waise sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet,

- einen freiwilligen Dienst leistet, der zu einem Anspruch auf Kindergeld führt oder

- wegen Behinderung nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 10.01.2016 | 00:41
Hallo Dark, bis zum 18. Lbj. immer. Bis zum 27. Lbj. weiterhin, sofern Sie sich in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung befinden, ggf. verlängert um Zeiten von Wehrdienst/Bufdi ... Mehr und weitere Anspruchsvoraussetzungen/insbesondere bei jungen Menschen mit Behinderungen finden Sie in diesem Merkblatt/S.24 ff: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w.
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