Hallo!
Nick L. Beck hat Ihnen schon die richtige Antwort zum Anspruch auf Waisenrente gegeben.
So wie Sie den Sachverhalt schildern, haben Sie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Vaters, weil Sie sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Jugend - bzw. Bundesfreiwilligendienst leisten.
Ob und welche Leistungen Ihre Mutter aufgrund des Todes Ihres Vaters z.B. von der Rentenversicherung erhalten haben könnte, darüber können wir hier im Forum nur spekulieren.
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