Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente

von Patricia2607.03.2014 | 01:55
1962 Ansichten
7 Antworten
Hallöchen. Habe da mal ein paar Fragen. Ich bin 26 und bin bei meinem behinterten Vater aufgewachsen.Meine Mutter kenne ich nicht denn als sich meine Eltern haben scheiden lassen war ich noch ein Baby.Mein Vater ist 2011 verstorben und kurz darauf habe ich eine mail bekommen von meiner mutter das sie durch die rentenversicherung einen bescheid bekommen hat das mein vater verstorben ist.Paar wochen schrieb sie was von neuer küche und sofa usw. weil sie Geld von ner versicherung bekommen hat.habe aber nicht gefragt denn möchte eigentlich nichts mit ihr zu tun haben.Meine Frage ist jetzt warum hat sie den bescheid bekommen??Hat sie etwa einen Anspruch auf irgendwelche zahlungen? Welchen Anspruch habe ich den als Halbwaise?Gibt es da irgendwelche sonderregelungen?zum zeitpunkt des todes habe ich so eine art soziales jahr gemacht. Bin 26 und habe meine Ausbildung schon lange hinter mir.Gerade bin ich arbeitslos seit ca 1 monat.Ich weiß gar nicht was mir zu steht weil keiner ein wort darüber verloren hat. Und ich eher mit mir zu kämpfen hatte wegen der Verarbeitung des Todes. Wäre nett wenn sich jemand darauf meldet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.03.2014 | 10:15

Hallo!

Nick L. Beck hat Ihnen schon die richtige Antwort zum Anspruch auf Waisenrente gegeben.

So wie Sie den Sachverhalt schildern, haben Sie zum jetzigen Zeitpunkt keinen Anspruch auf Halbwaisenrente aus der Versicherung Ihres verstorbenen Vaters, weil Sie sich nicht in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder einen Jugend - bzw. Bundesfreiwilligendienst leisten.

Ob und welche Leistungen Ihre Mutter aufgrund des Todes Ihres Vaters z.B. von der Rentenversicherung erhalten haben könnte, darüber können wir hier im Forum nur spekulieren.

6 Antworten

Nick L. Beckam 07.03.2014 | 07:16
Hallöchen! Als Halbwaise haben Sie aktuell leider keinen Anspruch auf Halbwaisenrente. Den hätten Sie bis zum 27. Geburtstag, wenn Sie sich in einem Ausbildungsverhältnis oder bspw. FSJ etc. befinden. Die aktuelle Arbeitslosigkeit begründet da leider keinen Anspruch. Zum Zeitpunkt des Todes hätten Sie einen Anspruch gehabt, da Sie ein FSJ absolviert hatten. Der Anspruch ist aber nun leider verjährt, da eine Rente wegen Todes immer nur für ein Jahr rückwirkend beantragt werden kann, und nach der Schilderung dürfte das FSJ nun länger als ein Jahr zurückliegen. Leider haben Sie sich damals einfach nicht informiert... Warum Ihre Mutter von der Rentenversicherung als Geschiedene über den Tod informiert wurde, erschließt sich mir nicht. Einzige Fallkonstellation, die möglich wäre und die mir spontan dazu einfällt: Bei der Scheidung wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei der Ihre Mutter unterm Strich einen Malus hatte. Nach der Scheidung hatte Sie Rente beantragt und der VAG wurde direkt zum Abzug gebracht. Ihr Vater hatte jedoch bis zu seinem Tod keine Rente bezogen. Durch irgend einen Zufall (!) hat Ihre Mutter vom Tode Ihres Vaters erfahren und die Rückübertragung des VAG beantragt, um Ihre Rente zu erhöhen. Dies wurde mit Bescheid der Rentenversicherung durchgeführt. Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee? Ansonsten kontaktieren Sie einfach den Rentenversicherungsträger Ihres Vaters. Dieser müsste die Information aus seinem Versicherungskonto heraus erteilt haben, wenn es denn wirklich so war, und die müssten Ihnen dann den Grund und wie alles gelaufen war, erläutern können. Eine andere Fallkonstellation, dass die Rentenversicherung Ihre Mutter schlicht „nur“ über den Tod ihres geschiedenen Ehemannes informiert hat, halte ich aber für nicht plausibel, das würde dem Sozialdatenschutz unterliegen. Wie lange ist denn eigentlich „kurz darauf“? Einen Anspruch auf eine Rentenzahlung hätte Ihre Mutter aufgrund der Scheidung, die ja maximal etwa 26 Jahre zurückliegen kann, jedenfalls nicht. Und auch das Geld von einer Versicherung für neuen Hausrat kann ich jetzt nicht kausal zuordnen. Woher könnte Ihre Mutter denn Ihre Email-Adresse haben, wenn Sie sie nicht kennen? Dann haben Sie doch wahrscheinlich über all die Jahre gar keinen Kontakt gehabt. Wenn ich mal so fragen darf: Sind Sie sicher, dass diese Mail ggf. „echt“ ist?
???am 07.03.2014 | 07:35
"Vielleicht hat ja noch jemand eine andere Idee?" Für mich klingt das eher nach einer Lebensversicherung, bei der vergessen wurde nach der Scheidung den Bezugsberechtigten zu berichtigen. Passiert häufiger, dass die längst verflossene Ex beim Tod des Versicherten plötzlich Geld bekommt. Und eine Mail-Adresse bekommt man in Zeiten von Facebook relativ leicht heraus. Irgendjemanden kennt man immer, der jemanden kennt, ...
patricia26am 07.03.2014 | 07:48
patricia26 schrieb
patricia26am 07.03.2014 | 07:43
Vielen Dank für die zügige Antwort. Werde auf jeden Fall mal den Träger kontaktieren und mal fragen wieso sie den Bescheid bekommen hat.meine mutter ist über viele ecken in einem sozialen netzwerk auf mich gekommen und konnte mir somit schreiben. Naja ok erst hatte ich gedacht das ich auch bescheid von der rentenversicherung bekommen würde. Ist jetzt eh zu spät. Ich glaube aber das mein vater kurze zeit rentner war weil er zum schluss nicht mehr arbeiten konnte .ich weiß aber nicht wie das läuft bei Leuten die eine Behinderung haben und in so einer Art Behindertenwerkstatt arbeiten. Dann bin ich aber froh, dass Sie keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen hat.
???am 07.03.2014 | 08:24
"Was kann ich dann noch tun?" Nichts. Anspruch auf so eine Auszahlung hat immer derjenige, der als Berechtigter eingetragen ist. Ob die Beziehung zum Verstorbenen immer noch gut oder inzwischen schlecht ist, interessiert da nicht.
Nick L. Beckam 07.03.2014 | 08:27
patricia26 schrieb
Nunja, nichts... Dann stand ihr das Geld wohl auch rechtmäßig zu. Vielleicht haben Sie ja noch Unterlagen Ihres Vaters, die Sie einfach mal durchforsten sollten, welche Versicherung(en) er wo hatte und wer im Leistungsfall als Begünstigter eingesetzt ist!?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026