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halbwaisenrente

von susi12.09.2009 | 13:33
1062 Ansichten
3 Antworten
Ich bin 17 Jahre alt und habe im letzten Monat eine eigene Wohnung bezogen, Meine Mutter bekommt Halbwaisenrente für mich, kann ich diese auch selber beantragen, da meine Mutter sie mir nicht aushändigt, sie aber bei der BAB mit angerechnet wird. Steht mir die Rente jetzt wo ich einen eigenen Haushalt führe und meine kosten selber bestreiten muss, da nicht zu?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.09.2009 | 12:34

Hallo Susi,

einem Minderjährigen steht nach § 36 Abs 1 Sozialgesetzbuch I zu, Leistungen zu beantragen und diese auch entgegenzunehmen. Daher ist zu empfehlen, den Leistungsträger, der die Waisenrente zahlt, schriftlich über die neue Bankverbindung und den neuen Zahlungsempfänger in Kenntnis zu setzen.

2 Antworten

???am 12.09.2009 | 17:57
Bis sie 18 sind, wird die Rente an Ihre Mutter als Erziehungsberechtigte ausgezahlt. Danach kann die Rente, soweit noch ein Anspruch besteht, an Sie gezahlt werden. Bis dahin werden Sie die Angelegenheit mt Ihrer Mtter regeln müssen.
§ 36 SGB Iam 14.09.2009 | 11:58
Sie können grundsätzlich ab dem 15.Lebensjahr die Auszahlung auf Ihr eigenes Konto beantragen. siehe § 36 SGB I
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