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Halbwaisenrente

von Berta4811.10.2009 | 13:50
1550 Ansichten
3 Antworten
Mein Neffe ist 22 Jahre alt und absolviert ein duales Studium mit Abschluß Bachelor. Er erhält eine Ausbildungsvergütung von ca.800,--€ brutto monatlich. Zusätzlich werden 2 x pro Jahr Studienpauschalen gezahlt pro Semester in Höhe von 1.300,--€, da das Studium nicht am gleichen Ort stattfindet. Monatlich (12 x pro Jahr)werden ihm aber 110,--€ netto einbehalten. Das ist sein Anteil für die Studiengebühren Seine Mutter (Beamtin) ist verstorben und er erhält eine Halbwaisen-Pension (ca.140,--€)und eine Halbwaisenrente(ca.40,--€) von der DRV.Hatte schon Theater mit dem Pensions-Rentenservice, weil die einfach diese Sonderzahlung als geldwerten Vorteil betrachten wollten. Wurde aber durch Widerspruch unsererseits zurückgewiesen. Nun fängt das gleiche Spielchen mit der DRV statt. Die möchten jetzt 500,--€ zurückgezahlt haben, obwohl zu Ausbildungsbeginn 01.08.2008 alle Daten (Ausbildungsvertrag mit genauen Entgeltdaten bis 2011) übersandt worden sind. In der Zwischenzeit (20.11.2008) kam dann ein Rentenbescheid, wo die 40,--€ bestätigt wurden. Meine Frage ist nun: Ist der Rentenbescheid vom November 2008 nicht mehr gültig? Es hat sich nichts geändert, entweder hat die DRV geschlafen oder der jetzige Bescheid ist falsch. Und was kann man tun, um diese Diskrepanz der "angeblichen Studienpauschale" auszuräumen? Ich bin so gefrustet, um alles (Pension, Kindergeld, Finanzamt, Rente)kämpfen zu müssen, zumal es nicht für mich selber ist. Danke daher für alle Antworten. Berta48

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.10.2009 | 13:46

den Ausführungen von von -_- stimme ich zu. Soweit im Folgebescheid kein Zusatz enthalten ist, was mit dem bisherigen Bescheid passiert, wäre es sinnvoll, kurz mit der zuständigen DRV Kontakt aufzunehmen.

2 Antworten

-_-am 12.10.2009 | 10:33
Wenn Sie die Angaben zum Einkommen richtig gemacht haben, kann sich durch die Änderung des Waisengeldes nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) die Halbwaisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung möglicherweise gemindert haben. Die Deutsche Rentenversicherung konnte vorher gar nicht wissen, dass sich das Waisengeld ändern würde. Oder wurde der Bezug von Waisengeld nicht angegeben? Wenn Sie eine Rückforderung erhalten, wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung auch eine Anhörung bzw. einen entsprechenden Bescheid übersandt haben, der eigentlich Ihre Fragen beantworten sollte. Ansonsten können Sie mit der Sachbearbeitung telefonisch Rücksprache nehmen, sich im Rahmen der Anhörung äußern oder Widerspruch erheben. Ich schlage Ihnen vor, sich zunächst telefonisch bei der Sachbearbeitung zu informieren. Hier im Forum lassen sich diese Fragen nicht beantworten. Lesen Sie dazu auch: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__92.html…
Berta48am 16.10.2009 | 18:30
Danke für die schnellen Antworten. Es geht darum, daß per 21.08.2008 und 23.09.2009 der Vordruck R665 vom Ausbildungsbetrieb ausgefüllt wurde (unter anderem wurden bescheinigt unter 4.3 Reisekostenzuschuß für Studienort Hameln 1.300,--€ für 2008 ( 1.Semester)und für 2009 (2. + 3. Semester ) 2.600,--€. Für 2008 wurde am 17.10.2008 ein Bescheid erlassen, daß weiterhin daß Waisengeld in Höhe von 40,--€ gezahlt wird. Bis dann am 07.10.2009 ein neuer Bescheid erlassen wurde, nachdem der Vordruck R665 vom Arbeitgeber am 23.09.2009 an die DRV übersandt wurde. Proforma habe ich natürlich Widerspruch eingelegt.Wundere mich nur darüber, daß Bescheide, die meines Erachtens schon rechtskräftig waren, einfach wieder zurückgenommen werden, obwohl sich kein Wert verändert hat. Werde jetzt erstmal abwarten, was dabei herauskommt. Schönes Wochenende Berta48
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