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Halbwaisenrente

von Stefanie Haspel-Meyer26.02.2010 | 10:49
1203 Ansichten
4 Antworten
Warum besteht bei der Hinterbliebenenrente eigentlich eine Versicherungspflicht bei der Krankenkasse, obwohl meine drei kleinen Kinder und die gesetzliche Einkommengrenze von 360,- Euro kommen und voher kostenlos bei mir familienversichert waren? Ich finde das sozial sehr ungerecht, zumal meine drei Kinder nun alle die 8 Euro Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zahlen sollen. Viele Grüße Stefanie Haspel-Meyer

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.02.2010 | 11:11

Hallo Stefanie Haspel-Meyer,

leider können wir im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung keine Stellung zu Themen bezüglich der Krankenversicherung abgeben. Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.

3 Antworten

Öhaam 26.02.2010 | 11:00
ENDLICH! Die Versicherungspflicht der KVdR geht der kostenlosen Familienvers. gem. SGB V vor (leider!). Dass Sie sich über die 8 EUR aufregen finde ich gut und richtig - leider haben zu wenige bislang verstanden, dass es alle Rentner mit unter 800 EUR Brutto-Rente unverhältnismäßig hart trifft (der VdK und das Bundesversicherungsamt schweigen dazu!) Tipp (wenn auch unbefriedigend: lassen Sie als Inhaber der Sorge die 'Mitglieder' wieder Willen in eine Kasse wechseln, die in Ihrem Bundesland Beiträge erstattet - die Altersrentner werden es nicht mehr tun, denken Sie für Ihre Kinder mit!) P.S.: 1/7 der Bezugsgröße sind seit Anfang 2010: 365 EUR!
Stefanie Haspel-Meyeram 26.02.2010 | 11:14
Ich habe auch bereits mit dem VDK, dem Bundesversicherungsamt, dem Gesundheitsministerium ect. Kontakt aufgenommen. Es gibt einen Artikel im Tagesspiegel eines Steuerberaters, der eine Information heraus gegeben hat, dass eine Familienversicherung möglich ist, den hab ich auch gleich um Stellungnahme gebeten. Jedenfalls find ich den Tip vom VDK cool, die Kasse wechseln oder auf die 1% Klausel hoffen, dann müssen sie weniger bezahlen. A draum wie man in Franken sagt. Wie kann man sich nur zusammenschließen. Betroffene haben wir bei verwitwet.de e.V. mehr als genug, aber wie kann man die Sache angehen? Liebe Grüße Stefanie Haspel-Meyer
Öhaam 26.02.2010 | 11:21
Wenn auch bürokratischer Unsinn und nervraubend: alle Betroffenen zum 'Kassenwechsel' anregen! Ansonsten: bei der Kasse die Einkommensprüfung verlangen, wenn die 8 EUR mehr als 1% des Einkommens ausmachen - die Drucksache 16/3100 des Dt.Bundestages ist in dieser Sache durchaus dehnbar! Viel Erfolg!
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