Hallo Jeanette,
soweit die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente erfüllt sind, kann Ihr Kind auch eine entsprechende Waisenrente erhalten. Der Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) stellt hierbei keinen Hinderungsgrund dar. Darüber hinaus dürfen Waisen sogar grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen.
Die konkreten Voraussetzungen für den Bezug einer Waisenrente können Sie übrigens der Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ entnehmen, die Sie hier
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.pdf?__blob=publicationFile&v=6
herunterladen können.