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Da ist mir nie klar draus geworden: Bekommt man die 4 Monate ausgezahlt, egal wie lange die Pause ist? Oder verfällt der Anspruch, wenn man länger als 4 Monate Pause hat?Nein es ist nicht analog zum EstG. Das SGB VI sieht eine Waisenrente nur vor wer Ü 18 ist und in Ausbildung ist oder behindert ist oder ein FSJ macht. Also kein Jahr rumgammeln, sondern ein FSJ oder BFD machen und so die Zeit zu überbrücken.Ergänzung. Man könnte maximal 4 Monate weiter Weiterzahlung als Übergangszeit bekommen, wenn man gewollt ist eine Ausbildung in Zukunft aufzunehmen, aber definitiv kein Jahr.
Die 4 Monate gibt es nicht, wenn man nicht spätestens im 5. Kalendermonat nach dem 18. Geburtstag oder einer vorrangegangenen Ausbildung eine neue Ausbildung anfängt. Also in Ihrem Fall gibts dann ab dem 18. Lebensjahr nada.Ergänzung. Man könnte maximal 4 Monate weiter Weiterzahlung als Übergangszeit bekommen, wenn man gewollt ist eine Ausbildung in Zukunft aufzunehmen, aber definitiv kein Jahr.Da ist mir nie klar draus geworden: Bekommt man die 4 Monate ausgezahlt, egal wie lange die Pause ist? Oder verfällt der Anspruch, wenn man länger als 4 Monate Pause hat?
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