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Experten-Antwort

Halbwaisenrente - Antrag gestellt, keine Entscheidung

von D. Schröder21.07.2016 | 12:16
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin 27 und habe vom 01.08.13 bis 30.06.16 eine schulische Ausbildung besucht und mit Fachabitur erfolgreich abgeschlossen. Meine Halbwaisenrente habe ich noch bis einschließlich 30.04.16 erhalten, danach habe ich direkt einen neuen Antrag gestellt. Ich habe zwischen 2011/2012 meinen Bundesfreiwilligendienst 12 Monate absolviert, daher wurde meine Rente erst einmal weiter gezahlt. Nun hatte ich schon im Mai einen neuen Antrag auf Weiterzahlung meiner Halbwaisenrente gestellt, da ich ab 01.09.16 eine betriebliche Ausbildung anfange und nach meinem Wissen eine Weiterzahlung für den Übergang zwischen Beendigung der schulischen Ausbildung und Beginn der betrieblichen Ausbildung gewährt wird. Nun habe ich mittlerweile 4 mal bei der Knappschaft mich telefonisch erkundigt, was denn mit meinem Antrag ist, denn meine Krankenkasse macht mittlerweile auch Druck diesbezüglich da noch nichts neues über meinen Antrag (gestellt im Mai) entschieden wurde. Der Antrag wäre noch in Bearbeitung und es gäbe da angeblich eine "Sperre im System", so wurde ich immer die letzten Monate vertröstet. Heute rief ich wieder dort an und mir wurde wieder gesagt, ich solle mich noch einmal in 14 Tagen melden, wenn ich keinen Brief erhalten würde, angeblich soll sich dies Anfang August klären. Meine Unterlagen sowie mein Ausbildungsvertrag wurde schon sachgemäß dort Ende Mai eingereicht, aber ich wurde immer nur vertröstet mich zu gedulden. Als ich im Juli dort anrief, wurde mir von meinem Sachbearbeiter mitgeteilt, dass die Unterlagen eingegangen sind und ich wahrscheinlich Ende Juli einen Brief mit der Bestätigung erhalte, dass ich meine Rückzahlung für die letzten Monate sowie für den Monat August in einem Betrag erhalte, danach würde es erstmal weiter fort gezahlt werden, mindestens bis November 2016. Nun musste ich aber heute dort anrufen weil die Krankenkasse mir nun auch Druck macht, sonst müsste ich meine Beiträge selbst bezahlen, denn die Krankenkasse wusste von nichts und weiß nur das ich einen neuen Antrag gestellt habe. Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es üblich ist, dass dort bei der Knappschaft auch gerne mal 2-3 Monate vergehen, bis man weiß, was mit dem Antrag passiert und warum es so lange dauert einen Antrag zu bearbeiten. Angeblich wäre aktuell viel zu tun weswegen man dort nur von 11 Uhr - 16 Uhr anrufen kann. Ich würde mich über antworten freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.07.2016 | 14:02

Zur Bearbeitungsdauer können wir hier im Forum leider keine Angaben machen, da diese je nach Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann.

Sofern Sie in den nächsten Tagen keinen Bescheid erhalten, setzen Sie sich bitte Anfang August nochmal direkt mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Verbindung.

15 Antworten

Oldenburgeram 21.07.2016 | 12:45
Das ist wirklich ärgerlich. Für die sogenannte Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen hätte der Rentenversicherungsträger eigentlich unverzüglich die Waisenrente gewähren sollen. Die reine konkrete Absicht, eine neue Ausbildung aufzunehmen, reicht hier schon als Anspruchsgrund aus. Das ist zumindest ein Grund dafür, dass in der Übergangszeit auch Anspruch auf Waisenrente besteht. Ärgerlich ist es vor allem, weil Sie offenbar zwischen Krankenkasse und Rentenversicherungsträger stehen. Bitten Sie Ihre Krankenkasse, sich einmal direkt mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Der Rentenversicherungsträger hat Sie als Rentenantragsteller bereits mit Antragstellung wieder bei der Krankenkasse angemeldet. Die Krankenkasse muss daher wissen, dass das Rentenverfahren noch läuft und sollte das lange Verfahren m.E. nicht auf Ihrem Rücken austragen.
D. Schröderam 21.07.2016 | 12:51
die Krankenkasse habe ich heute auch informiert, dass die Knappschaft nun zumindest der Krankenkasse mitteilt, dass ich den Antrag gestellt habe und eine weitere Entscheidung über die Weiterzahlung noch fällt. Vielleicht teilt die Knappschaft der Krankenkasse (AOK) zumindest mit, ob der Antrag angenommen wurde. Zur Info: Ich bin am 13.11.1988 geboren. Habe ich denn überhaupt noch Anspruch auf Halbwaisenrente? Denn mein Bundesfreiwilligendienst wurde mir für die Rentenfortzahlung während der schulischen Ausbildung zumindest gewährt, so habe ich das von meinem Sachbearbeiter verstanden. Also müsste ich ja zumindest bis November 2016 noch die Rente erhalten?
Oldenburgeram 21.07.2016 | 12:57
Das 27. Lebensjahr haben Sie im November 2015 vollendet. Die Höchstanspruchsdauer verlängert sich somit um 12 Kalendermonate auf November 2016, soweit ich das mit Ihren Angaben beurteilen kann.
santanderam 21.07.2016 | 12:57
Der längstmögliche Zeitraum für den Bezug von Halbwaisenrente endet mit der Vollendung des 27. Lebensjahres.
Insideram 21.07.2016 | 13:33
jetzt inhaltlich: Die Ableistung eines freiwilligen Dienstes oberhalb der Probezeit von 6 Monaten ist kein Verlängerungstatbestand um über das 27. Lebensjahr hinaus Waisenrente zu beanspruchen § 48 Abs. 5 Satz 2 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Sie sind am 13.11.1988 geboren. Das 27. Lebensjahr vollenden Sie am 12.11.2015, wodurch die Zahlung bis 30.11.2015 zusteht. Darüber hinaus kann die Waisenrente um bis zu 6 Monate weiter beanspruch werden, also bis 31.05.2016. Sie geben an, dass die Zahlung bis 30.04.2016 erfolgt ist. Es ist daher bestenfalls noch für Mai 2016 zu entscheiden. Gibt es einen Grund, warum die Rente bisher nur bis 04/2016 gewährt wurde? Z.b. Ende der vorherigen Ausbildung im Monat April? Wenn die vorherige Ausbildung tatsächlich im April endete, besteht danach auch kein Anspruch auf Waisenrente in einer Übergangszeit, weil die im Anschluss liegende Ausbildung keinen Anspruch auf Waisenrente begründet, weil Sie zum 01.09.2016 zu "alt" sind. --> Eine Übergangszeit im Sinne des § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI für die Zeit ab 01.05.2016 liegt nicht vor, da die zum 01.09.2016 aufgenommene Hochschulausbildung nach dem 27. Lebensjahr (zzgl. Verlängerung von 6 Monaten) liegt und damit nicht anspruchsbegründend ist. Auch das können Sie sinngemäß hier nachlesen - Beispiel 21 http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Deswegen rechnen Sie besser mit einer Ablehnung. Da es dafür keine Musterbescheide gibt, muss der (ablehnende) Bescheid manuell geschrieben werden.
Oldenburgeram 21.07.2016 | 14:06
Hier muss ich dann auch wohl "zurück rudern". Ich habe Ihnen einen Zivildienst "alter Art" unterstellt. Anstelle des Zivildienstes ist seit 03.05.2011 der Bundesfreiwilligendienst möglich. Während der Zivildienst im Falle einer Ausbildung nur eine Verlängerung des Waisenrentenanspruchs über das 27. Lebensjahr hinaus zulässt, führt der Bundesfreiwilligendienst zu einem direkten Anspruch auf eine Waisenrente. Dann wäre mit dem 27. Lebensjahr eigentlich Schluss. Dann kann ich aber nicht Ihren bereits über den 27. Lebensjahr hinaus festgestellten Waisenrentenanspruch nachvollziehen. Vielleicht ist es aber auch einfach zu heiß heute dafür...
Oldenburgeram 21.07.2016 | 14:13
Halten Sie uns hier bitte auf dem Laufenden, Herr Schröder? Es ist immer gut, dann später auch die tatsächliche Lösung zu erfahren. Ich gebe zu, teilweise selbst auf dem Holzweg gewesen zu sein. Ich mag mich aber auch nicht mit der Lösung von Insider zufrieden geben. Jetzt wissen wir zumindest auch, warum die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft so lange braucht. Dort hat man auch offenbar unterschiedliche Meinungen...
****am 21.07.2016 | 16:31
Der Anspruch über das 27. Lj verlängert sich nur um die Zeit des gesetzl. Wehr- oder Zivildienstes oder eines gleichgestellten Dienstes. Der Bundesfreiwilligendienst ist aber kein dem Wehrdienst oder Zivildienst gleichgestellter Dienst im Sinne des §48 Abs. 5 SGB 6, führt also nicht zu einer Verlängerung des Anspruchs über das 27. Lj. hinaus Ich kann nicht nachvollziehen warum sie noch über 12/2015 hinaus Waisenrente erhalten haben. Vielleicht ist auch die DRV KBS mittlerweile stutzig geworden!?
Insideram 21.07.2016 | 19:22
Zitat von Insider anzeigen
Auch ich rudere zurück. Sie schrieben ja 'Bundesfreiwilligendienst' und nicht "freiwilligen (Wehr)Dienst." Das habe ich wohl überlesen. Sofern Sie nicht vor 2011 noch zusätzlich gesetzlichen Wehr-/Zivildienst geleistet haben, sehe ich auch keinen Grund, warum Sie über Ihr 27. Lebensjahr noch Waisenrente erhalten haben. ...vielleicht dauert es deshalb solange, weil die KBS das jetzt auch gemerkt hat und sich jetzt die Fragen nach den rechtlichen Möglichkeiten der Aufhebung durch den Kopf gehen lässt. An Hand der von Ihnen gemachten Aussagen jedenfalls, sehe ich keinen (weiteren) Anspruch auf Waisenrente.
D. Schröderam 12.08.2016 | 16:05
Hallo, ich melde mich nun wieder da es seit heute Neuigkeiten gibt. Ich bekam heute ein Schreiben von der Knappschaft. Darin steht grob, dass ich zwischen dem Zeitraum des 01.12.15 und 31.05.16 zu Unrecht meine Waisenrente zugesprochen bekommen habe. Das bedeutet, ich müsste eine Summe von 1.495 Euro etwa zurückzahlen. Ich könnte Widerspruch einlegen, aber dass hat keinen Zweck denke ich. Ich bekam auch wieder einen Bogen zum ausfüllen mit bei gegeben wenn ich noch einmal meinen Antrag stellen möchte. Es stand nur in dem Brief, dass ich die Summe auch gleich bezahlen kann, damit das Thema vom Tisch ist. Da ich aktuell nicht soviel verdiene und erst ab September eine neue Arbeit beginne, kann ich die Summe sicher nicht auf einmal zurück zahlen. Heute habe ich keinen mehr dort erreichen können. Lässt sich die Knappschaft auf Ratenzahlung ein?
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