Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Halbwaisenrente Auslandssemester

von Tim02.03.2020 | 13:19
907 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich bekomme seit letztem Jahr Halbwaisenrente. Nun werde ich 09/2020 - 01/2021 ein Auslandssemester in Madrid machen. In dieser Zeit werde ich an meiner Heimatuni beurlaubt sein. In Madrid werde ich ganz normal studieren und mindestens 2 Prüfungen ablegen. Zusätzlich werde ich direkt nach meiner Rückkehr im selben Semester an meiner Heimatuni noch ausstehende Prüfungen ablegen. Ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen um nachzufragen, ob ich weiterhin meine Halbwaisenrente bekomme. Die Antwort war, dass es wichtig seit, dass es sich um ein Pflichtausslandssemester handelt. Das ist es nicht. Ich nehme freiwilligen am Erasmus Programm teil. Heißt das, dass die Chancen schlecht stehen ? Danke und viele Grüße Tim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tim,

ALLGEMEIN gilt: ist die Waise als ordentlich Studierende(r) an einer Hochschule (im In- oder Ausland) immatrikuliert, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden erfordert.

Für die Dauer einer Beurlaubung vom Studium zu Ausbildungszwecken (z.B. Studium im Ausland) liegt weiterhin Hochschulausbildung vor, wenn die Immatrikulation während der Beurlaubung fortbesteht UND die Ausbildung weiterhin die Zeit und Arbeitskraft überwiegend (also mehr wie 20 Stunden wöchentlich) in Anspruch nimmt.

Ergeben sich beim Rentenversicherungsträger ZWEIFEL, ist im EINZELFALL eine gezielte Überprüfung erforderlich. Dann ist gegebenenfalls erforderlich, Unterrichtsstunden oder andere Angaben zum Zeitaufwand umzurechnen, sofern diese keiner Zeitstunde entsprechen. Dabei gilt dann:

Ein ECTS-Leistungspunkt (Creditpoint) entspricht einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Zeitstunden pro Woche (einschließlich Vorlesungen, Vor-/Nacharbeiten, Hausarbeiten, Prüfungsvorbereitung

et cetera), der insoweit dann noch auf die Gesamtdauer des Ausbildungsabschnitts hochgerechnet werden muss.

In Ihrem SPEZIELLEN Fall könnten Sie sich vorab direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzten und sich mitteilen/bestätigen lassen, unter welchen konkreten Bedingungen Ihre Waisenrente während Ihres Auslandsaufenthalts weitergewährt wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

-am 02.03.2020 | 13:38
Hallo Tim, wenn Sie als Studierender wegen eines Studienaufenthaltes im Ausland beurlaubt werden, und Sie während des Urlaubsse-mesters tatsächlich einen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden für eine irgendwie geartete „Schul- oder Berufsausbildung“ aufbringen, gilt die Hochschulausbildung als nicht unterbrochen. D.h. auch während Ihres Urlaubsemesters erhalten Sie die Waisenrente, solange Sie im Ausland weiter studieren. Legen Sie die entsprechende Unterlagen hierüber bei Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Timam 04.03.2020 | 14:26
Hallo, vielen Dank für Ihre Antwort! Gibt es eine mindest ECTS Anzahl, die im Ausland belegt werden muss ? Zieht man die offizielle Umrechnung in Betracht entspricht eine Arbeitsbelastung von 20 pro Woche einer Gesamtzahl von 30 ECTS pro Semester. Die Studienberatung aus Madrid rät stark davon ab so viele ECTS abzulegen, da die Belastung unter Anbetracht der spanischen Unterrichtsprache zu hoch wäre. Viele Grüße Tim
Siehe hieram 04.03.2020 | 15:03
Hallo Tim, lesen Sie doch mal hier nach, da ist auch der zu berücksichtigende zeitliche Aufwand erklärt: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… una buena estancia en españa!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026