Hallo Mara,
**** hat Ihnen hier schon die richtigen Hinweise gegeben. Bei der Waisenrente ist entscheidend für die Berücksichtigungsfähigkeit einer staatlich nicht anerkannten Schule, dass diese Ausbildung annähernd einer Ausbildung entspricht, die Schülern an staatlich anerkannten Schulen vermittelt wird. Dies kann nur im Einzelfall geprüft werden. Wir empfehlen Ihnen daher, Kontakt zu Ihrem Rentenversicherungsträger aufzunehmen. Nur dieser kann Ihnen verbindlich sagen, ob die Waisenrente weitergezahlt werden kann.
Viele Grüße, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung