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Experten-Antwort

Halbwaisenrente bei dualem Studium (Zweitstudium)

von Regina 07.08.2013 | 15:02
4253 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Ich würde gerne wissen, ob der Anspruch auf Halbwaisenrente bei einem Zweitstudium auch besteht, wenn dies ein duales Studium ist, da die wöchentliche Arbeitszeit hierbei ja über der üblichen 20-Stundengrenze liegt. In anderen Foren habe ich gelesen, dass beim Kindergeld der Anspruch entfällt, wenn die Arbeitszeiten im Zweitstudium die 20-Stundengrenze überschreiten. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Regina,

unabhängig von den Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch kann ein Zweitstudium auch als duales Studium zu einem weiteren Anspruch auf Halbwaisenrente führen.

Es gibt allerdings auch Fallgestaltungen, die keinen weiteren Rentenanspruch begründen.

Falls es sich bei Ihrem Zweitstudium zum Beispiel um ein Anschluss- oder Ergänzungsstudium in der gleichen Studienrichtung handelt, liegt eine weitere Schulausbildung nur vor, wenn Sie einen höherqualifizierten Abschluss anstreben. Auch die verschiedenen dualen Studiengänge werden unterschiedlich beurteilt. Es kommt auf die genaue Fallgestaltung an!

Ihre Frage kann hier im Forum nicht abschließend beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen, setzen Sie sich direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung.

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2 Antworten

?am 07.08.2013 | 22:07
Ein duales Studium ist eine Ausbildung. Wenn Sie im Betrieb sind, bekommen Sie praktische Unterweisungen. Von daher ist Ihre Arbeitszeit völlig unproblematisch - genauso wie bei Lehrlingen.
Krümelam 08.08.2013 | 08:43
Im Zweifelsfall immer den Antrag stellen und abwarten, was die Rentenversicherung entscheidet. Aber in Ihrem Fall müsste der Anspruch bestehen.
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