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Halbwaisenrente bei einem Praktikum

von prosieben26.03.2007 | 14:30
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5 Antworten

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Hallo, ich werde ab nächsten Monat ein Praktikum bei einem Betrieb anfangen der mich danach in ein eAusbildungsverhältnis übernehmen wird. In der Praktikumszeit werde ich als minijobber auf 400 eur basis eingestellt sein. die ausbildungs- praktikumsstätte ist 500 km von meinem jetzigen wohnort entfernt. nun die frage, ich bin 23, seit 3 jahren auf der suche nach einem ausbildungsplatz. habe ich in der praktikumszeit schon anspruch auf halbwaisen rente? vielen dank für eine antwort.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag stellen und eine Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und nach Möglichkeit auch den künftigen Ausbildungsvertrag vorliegen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger wird dann anhand von Dauer und Ausgestaltung des Praktikums entscheiden, ob in Ihrem konkreten Einzelfall von "Ausbildung" während des Praktikums ausgegangen werden kann (dabei werden die von kacper schon geposteten Grundsätze herangezogen).

4 Antworten

prosiebenam 26.03.2007 | 16:35
also ist es dann so wie ich verstanden habe die chance groß, dass ich anspruch auf halbwaisenrente habe groß. denn wie gesagt, ich werde nach dem praktikum in die ausbildung übernommen. wenn mir nun mein chef eine bescheinigung darüber gibt dass er das praktikum wünscht habe ich gute erfolgsaussichten. wenn ich nun halbwaisenrente bekomme, wird doch auch meine krankenversicherung vom rentengeber übernommen oder? vielen dank nochmals
Kacperam 26.03.2007 | 16:12
Auszug aus den rechtlichen Anweisungen der DRV: Bei Praktikanten liegt Berufsausbildung nur vor, wenn · die für den Beruf bzw. für einen schulisch-theoretischen Ausbildungsgang maßgebenden Ausbildungsbestimmungen die Praktikantentätigkeit zwingend vorschreiben oder · die für einen anschließenden Ausbildungsgang in Aussicht genommene Ausbildungsstätte eine Vorpraktikantenzeit verlangt, wünscht oder empfiehlt Die Praktikantenzeiten sind nur in dem Umfang Berufsausbildung i. S. des § 48 Abs. 4 SGB 6, in dem sie tatsächlich zwingend vorgeschrieben sind bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen werden. Das Praktikum darf nicht lediglich dazu dienen, die Neigung oder Eignung für den angestrebten Beruf zu erproben, es muss tatsächlich Ausbildungscharakter haben. Diese Voraussetzung ist regelmäßig dann als gegeben anzusehen, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen wird, dass das Praktikum im o. a. Sinne zwingend vorgeschrieben ist bzw. verlangt, gewünscht oder empfohlen wird. Werden während der Praktikantenzeiten volles Arbeitsentgelt oder volle Dienstbezüge geleistet, liegt keine Berufsausbildung vor. In der Regel liegt während eines Praktikums Berufsausbildung vor, weil während dieser Zeit grundsätzlich die Ausbildung und nicht die Verwertung der Arbeitskraft im Vordergrund steht. Die Tatsache, dass eine tarifliche Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Praktikanten etc." erfolgt, steht dem nicht entgegen. Anders verhält es sich nur, wenn die Entlohnung nach einem "Tarifvertrag für Beschäftigte" erfolgt, d. h., dass der Praktikant das gleiche Entgelt erhält wie ein anderer Beschäftigter, der nicht als Praktikant tätig ist.
Kacperam 27.03.2007 | 08:28
Ja sie haben vollkommen recht. Stellen Sie einfach einfach einen neuen Antrag auf Halbwaisenrente und fügen diesem Antrag eine Bescheinigung des Arbeitgebers bei. Falls Ihnen der Ausbildungsvertrag ebenfalls schon vorliegt, dann fügen Sie diesen ebenfalls mit bei. Ob Sie in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert sind, entscheidet die Krankenversicherung. Falls Ihre Krankenkasse uns mitteilt, dass Sie pflichtversichert sind, werden automatisch von Ihrer Halbwaisenrente die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.
prosiebenam 27.03.2007 | 12:23
recht herzlichen dank, sie haben mir sehr weiter geholfen
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