Hallo Madeleine,
in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht ein Anspruch auf eine Waisenrente auch wenn bereits eine Erstausbildung abgeschlossen wurde und die Waise sich in einer weiteren Ausbildung befindet. Einzige Voraussetzungen sind, dass das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde und der Zeitaufwand der Ausbildung in der Woche mehr als 20 Stunden beträgt.
Ob Ihr Fernstudium bei der Fernuniversität Hagen die Voraussetzungen einer Ausbildung im rentenrechtlichen Sinn erfüllt, entnehmen Sie bitte dem Beitrag von Heinerich.