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Halbwaisenrente bei Master nach Diplom

von Markus T.04.03.2010 | 11:18
1365 Ansichten
3 Antworten

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Hallo. Ich habe vor ca. einem Jahr mein Studium mit Diplom beendet. Auf grund der schlechten Wirtschaftslage möchte ich jetzt ein konsekutiv angelegten Masterstudiengang, gleicher Fachrichtung, an einer anderen Universität besuchen. Besteht bis zur vollendung des 27. Lebensjahres Anspruch auf Halbwaisenrente? Oder besteht nur Anspruch nach einem Bachelor Abschluss. Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Markus,

Schul- oder Berufsausbildung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn und solange Sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden. Wird nach Abschluss beziehungsweise Abbruch einer Ausbildung eine weitere Ausbildung aufgenommen, so ist auch diese weitere Ausbildung Schul- oder Berufsausbildung.

Eine Ausbildung im Sinne des § 48 SGB VI liegt nicht nur im Rahmen der "Erstausbildung" vor. Auch ergänzende und weiterführende Ausbildungen können einen Anspruch auf die Waisenrente begründen. Auf den Abschluss selbst kommt es somit bei der Frage des Waisenrentenanspruches nicht an.

Zum Einwand von "Renten-Fachmann" bräuchte an dieser Stelle nicht eingegangen zu werden, weil es hier gerade nicht um die Frage der Anerkennung als Anrechnungszeit geht. Ggfs. wäre allerdings genau zu prüfen, ob ein neuer akademischer Grad erworben wird. Nur dann könnte die Zeit im Versicherungskonto von "Markus T" als Anrechnungszeit anerkannt werden.

2 Antworten

Renten-Fachmannam 04.03.2010 | 13:58
Meiner Meinung nach besteht kein Anspruch mehr. Sie haben Ihre Hochschulausbildung mit einem Diplom beendet. Ein Diplom ist nach meiner Kenntnis höherrangig als ein Master oder Bachelor. Mit einem Masterstudiengang der gleichen Fachrichtung können Sie doch nur Ihre Kenntnisse auffrischen/vertiefen, aber nicht grundlegend erweitern. Aber einen Antrag können Sie natürlich stellen, es kann höchstens eine Ablehnung werden.
Güntheram 04.03.2010 | 20:48
Der Master ist dem Universitätsdiplom (wissenschaftliches Hochschulstudium)gleichwertig, der Bacherlor dem Diplom (FH) (Fachhochschulstudium).
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