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Halbwaisenrente bei Volljährigkeit

von Ilsi25.11.2009 | 17:25
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3 Antworten

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Ich hatte bereits im Web gestöbert. Bei Volljährigkeit hat die Halbwaise, sofern diese sich in der Ausbildung befindet, das Recht,die Rente auf das eigene Konto überweisen zu lassen. Was aber, wenn die Halbwaise keine Kenntnis davon hatte und der Erziehungsberechtigte (also das andere Elternteil) die Rente für die Halbwaise heimlich auf das elternliche Konto erhielt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Dem Beitrag von zelda ist nur noch hinzuzufügen, dass der Bescheid über die Weitergewährung der Waisenrente grundsätzlich an die Waise geht. Dieser Bescheid enthält auch die Aussage, dass die Rente auf das angegebene Konto überwiesen wird.

2 Antworten

Herrlicham 26.11.2009 | 12:58
Naja mehr oder weniger herrlich sind die Kommentare, die sie hier erhalten haben. Geholfen hat wohl so keiner wirklich. Dann lieber zynische Bemerkungen. Was meinen sie was hier los ist, wenn wieder der nächste Trottel fragt, wieviel Steuern er auf sein Einkommen zahlen muss,und man diesem User dann mitteilen würde, das er doch schon gross genug ist, das er sich selber beim Finazamt erkundigen solle.Dann geht hier ein Geschrei los, schlimmer als im Affenhaus bei der Fütterung. Naja ist halt der Unterscheid wenn jemand jüngeres etwas fragt. Traurig!!! Ich würde Ihnen raten mal das Gespräch zu suchen mit demjenigen Elternteil, der die Halbwaisenrente zu Unrecht über Jahre in Empfang genommen hat.Falls dies keinerlei Erfolg haben sollte, würde ich Anzeige erstatten ( ist zwar der letzte Ausweg, aber wenn sie Ihr Recht durchsetzen möchten, und in solch einer Situation wo man sie jahrelang betrogen hat ). Es ist ja einfach nachzuweisen wohin die Rente jahrelang gezahlt wurde. Einen Versuch ist es allemal wert.
.am 26.11.2009 | 14:05
beim Antrag auf Weitergewährung der Waisenrente über das 18. Lebensjahr hinaus wird die Waise gefragt, ob die Rente an den bisherigen Zahlungsempfänger überwiesen werden soll. Wenn Sie hier "nein" angekreuzt und Ihre Bankverbindung angegeben hätten, wäre die Rente problemlos auf Ihr Bankkonto angwiesen worden. Wie es scheint, haben Sie aber "ja" angekreuzt.
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