Guten Tag Maria,
eine Waisenrente wird grundsätzlich während einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bis zur Dauer von vier Monaten bewilligt.
Eine Einkommensgrenze besteht nicht. Voraussetzungen für die Bewilligung einer Waisenrente ist jedoch, dass die Ausbildung mit mindestens 20 Wochenstunden tatsächlich ausgeübt wird.
Da in der Übergangszeit jedoch die Ausbildung nicht ausgeübt werden kann, da es sich um eine Übergangszeit handelt, ist das Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich irrelevant.
In dem Schreiben welches Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung wird grundsätzlich auf ein Beschäftigungsverhältnis ohne Schul-, Hochschul-, oder Berufsausbildung abgestellt.
Mit freundlichen Grüßen