Hallo LauraIW,
im Regelfall: ja. Die Waisenrente wird nur gezahlt, wenn Sie tatsächlich und nachweisbar mehr als 20 Stunden in der Woche mit Ausbildung beschäftigt sind. Bei einer Beurlaubung ist das in der Regel nicht der Fall. Ausnahmen kann es geben, wenn die Beurlaubung z. B. aufgrund einer Krankheit erfolgt oder Sie währenddessen im Ausland studieren oder auf andere Weise nachweisen können, dass Sie trotz Beurlaubung Ihre Ausbildung fortsetzen. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, können Sie nur individuell bei Ihrem zuständigen Rententräger prüfen lassen - eine pauschale Aussage hier im Forum ist nicht möglich.