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Experten-Antwort

Halbwaisenrente erneute Zahlung?

von Kim03.12.2015 | 08:29
1172 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin 23 Jahre alt und beziehe seit Anfang diesen Jahres Halwaisenrente, da ich mich noch bis Ende diesen Jahres in Ausbildung befinde. Das Studium das ich naechstes Jahr machen moechte beginnt leider nur im Wintersemester, d.h es liegen 9 Monate zwischen beiden Ausbildungen. Ich bin mir bewusst, dass nur 4 Monate fuer den Ubergang bezahlt werden, aber werden die Zahlungen fuer das Studium wieder aufgenommen, wenn ich einen erneuten Antrag im September stelle? Und ist die Halbwaisenrente unabhaenging von den Zahlungen des Kindergelds? (Die Kindergeldkasse scheint nach einer Pause laenger als 4 Monate die Zahlungen einzustellen...) Vielen Dank fuer eine Antwort! Kim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Kim,

selbstverständlich kann die Zahlung aufgrund des Studiums wieder aufgenommen werden. Die derzeitige Zahlung ist allerdings mit dem Monat der Beendigung der Ausbildung einzustellen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beendigung aktuellen Ausbildung feststeht, dass die nächste Ausbildung erst nach Ablauf des ersten Tages des fünften auf die Beendigung des ersten Ausbildungsabschnitts folgenden Kalendermonats begonnen werden kann.

Es liegt dann für die gesamte Zwischenzeit kein Anspruch auf Waisenrente vor.

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1 Antworten

hinten wie von vorneam 03.12.2015 | 08:44
Hallo Kim, der Anspruch auf die Waisenrente besteht unabhängig vom Kindergeldanspruch, diese beiden Leistungen haben nichts miteinander zu tun. Ihr Anspruch auf die Waisenrente endet zunächst grundsätzlich sofort mit dem Monat der Beendigung der Ausbildung (zum Ende diesen Jahres). Er entsteht erst wieder mit tatsächlicher Aufnahme des Studiums (und kann dann beantragt werden). In der Zwischenzeit wird gar keine Rente gezahlt, weil die Höchstdauer von vier Kalendermonaten für eine Übergangszeit bis zur voraussichtlichen Aufnahme einer erneuten anspruchsbegründenden Ausbildung schon vorausblickend überschritten wird. Die Rente wird also nicht (in jedem Fall und bis zu) vier Monate weitergezahlt, wie Sie es vielleicht mit Ihrer Formulierung gemeint haben.
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