Hallo Kim,
selbstverständlich kann die Zahlung aufgrund des Studiums wieder aufgenommen werden. Die derzeitige Zahlung ist allerdings mit dem Monat der Beendigung der Ausbildung einzustellen, wenn bereits zum Zeitpunkt der Beendigung aktuellen Ausbildung feststeht, dass die nächste Ausbildung erst nach Ablauf des ersten Tages des fünften auf die Beendigung des ersten Ausbildungsabschnitts folgenden Kalendermonats begonnen werden kann.
Es liegt dann für die gesamte Zwischenzeit kein Anspruch auf Waisenrente vor.