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Experten-Antwort

Halbwaisenrente - Ferienjob

von Jonas19.07.2016 | 16:07
1406 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich bin Student und arbeite als Werkstudent 19 Stunden pro Woche im Semester. In den Ferien werde ich in diesem Unternehmen etwas mehr arbeiten und zusätzlich einen Minijob annehmen, wodurch ich durchschnittlich 30 Stunden die Woche arbeite. Als Student erhält man Waisenrente ja nur dann, wenn die Ausbildung 20 Wochenstunden beträgt und man mehr studiert als das man arbeitet, oder? Wie sieht es dann aber in den Semesterferien aus? Da habe ich ja keine Vorlesungen etc, arbeite dafür aber ca. 30 Stunden die Woche. Besteht der Anspruch auf Halbwaisenrente in den Semesterferien, bzw. der vorlesungsfreien Zeit weiterhin? Es geht mir nur um die Stunden, dass das Einkommen nicht mehr angerechnet wird weiß ich. Mit freundlichen Grüßen Jonas

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von "dfsdf".

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5 Antworten

dfsdfam 19.07.2016 | 17:29
richtig ja, Auszug aus der Dienstanweisung "Ist die Waise als ordentlich Studierende(r) an einer Hochschule immatrikuliert, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden erfordert. Ergeben sich Zweifel, ist im Einzelfall eine gezielte Überprüfung erforderlich. Hier kann es sich anbieten, bei der Hochschule nachzufragen, ob zum Beispiel an vorgesehenen Prüfungen teilgenommen wurde. Nimmt die Ausbildung im Sinne des Absatz 4* die Waise wöchentlich mehr als 20 Zeitstunden in Anspruch, steht die gleichzeitige Ausübung einer Beschäftigung oder Tätigkeit einem Anspruch auf Waisenrente nicht entgegen" Quelle: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… relativ mittig *Absatz 4 = u.a. Hochschulausbildung Das Rentenrecht im Sinne der Anspruchsprüfung auf Waisenrente kennt also den Unterschied zur "Vorlesungsfreien Zeit" gar nicht. Und selbst wenn: Wenn zwischen dem Ende einer Ausbildung und dem Beginn der nächsten Ausbildung nicht mehr als 4 Kalendermonate liegen (und Semesterferien sind in der Regel nicht so lang), hätten Sie auch in dieser 'Übergangszeit' Anspruch auf Waisenrente.
mmham 19.07.2016 | 16:49
mmmh
Oldenburgeram 20.07.2016 | 08:30
Ich schließe mich einfach mal den Ausführungen von dfsdf an. In den Semesterferien haben Sie auch einen Waisenrentenanspruch bei Erhöhung der wöchentlichen Stundenzahl Ihrer Beschäftigung. Sie gelten weiterhin als "ordentliche" Studierende mit einer ausreichenden Stundenzahl für Ihre Ausbildung. (Also auch in den Semesterferien weiterhin mit dem Studienthema befassen... ;-))
Jonasam 20.07.2016 | 09:11
Vielen Dank für die Antworten, dann bin ich ja beruhigt. Soll/muss ich der DRV trotzdem meine Arbeitsverträge zusenden oder ist das dann überflüssig?
Oldenburgeram 20.07.2016 | 10:42
Das ist überflüssig.
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