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Experten-Antwort

Halbwaisenrente für Pflegekind

von Peppermint23.12.2025 | 09:04
378 Ansichten
2 Antworten
Guten Morgen, grundsätzlich haben auch Pflegekinder ja einen Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn ein Pflegeelternteil verstirbt. Wie verhält es sich aber, wenn nach Tod eines Pflegeelternteils das Kind in eine andere Pflegefamilie kommt? Hierzu noch angemerkt: Das Kind bezieht bereits eine Halbwaisenrente von dem verstorbenen leiblichen Vater, die leibliche Mutter lebt noch. Kann noch eine weitere Halbwaisenrente für das Kind nach der verstorbenen Pflegemutter beantragt werden?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2025 | 11:14

Hallo Peppermint,

 

es ist möglich, dass nebeneinander Anspruch auf Halbwaisenrente nach verschiedenen Versicherten besteht. Allerdings wird nur die höchste der Renten auch ausgezahlt.

Waisenrentenberechtigt sind die Pflegekinder der verstorbenen Person  die diese im Zeitpunkt des Todes in seinen Haushalt aufgenommen hatte. Pflegekinder sind Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis in häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.

Stellen sie daher zur Klärung des Sachverhalts einen entsprechenden Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Feliam 23.12.2025 | 10:21
Ja, auch aus der Versicherung der verstorbenen Pflegemutter besteht ggf. ein Halbwaisenrentenanspruch. Gezahlt wird bei mehreren Halbwaisenrenten nur die höchste. Die Aufnahme in eine andere Familie oder sogar eine Adoption spielen keine Rolle.
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