Hallo Peppermint,
es ist möglich, dass nebeneinander Anspruch auf Halbwaisenrente nach verschiedenen Versicherten besteht. Allerdings wird nur die höchste der Renten auch ausgezahlt.
Waisenrentenberechtigt sind die Pflegekinder der verstorbenen Person die diese im Zeitpunkt des Todes in seinen Haushalt aufgenommen hatte. Pflegekinder sind Personen, die mit dem Berechtigten durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis in häuslicher Gemeinschaft wie Kinder mit Eltern verbunden sind.
Stellen sie daher zur Klärung des Sachverhalts einen entsprechenden Antrag bei ihrem Rentenversicherungsträger.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung